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Vorermittlungen zu Schüssen bei Bundeswehrübung eingestellt

Fehlkommunikation mit dramatischen Folgen: Bei einer Bundeswehrübung ruft eine Passantin die Polizei, es kommt zum Schusswechsel. Nun haben Staatsanwaltschaft und LKA ihre Überprüfung abgeschlossen.

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Medien-Tag zur Großübung «Marshal Power» Armin Weigel/dpa

Erdung (dpa/lby) - Ein Jahr nachdem ein Soldat bei einer Großübung der Bundeswehr in Erding bei München durch einen Polizeischuss verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Landshut ihre Vorermittlungen eingestellt. Nach Prüfung der Geschehnisse rund um die Bundeswehrübung «Marshal Power» sei die Behörde zu Ergebnis gekommen, dass weder Beteiligten seitens der Bundeswehr noch seitens der Polizei strafbares Verhalten vorzuwerfen sei, teilten die Staatsanwaltschaft Landshut und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) mit. Anwälte zweier Soldaten hatten damals auch Strafanzeige gegen am Einsatz beteiligte Beamte gestellt. Auch dem folgte die Staatsanwaltschaft nicht.

Bei der Bundeswehr-Großübung war es am Abend des 22. Oktober vergangenen Jahres zu einem Schusswechsel gekommen. Ein bewaffneter Bundeswehr-Angehöriger war von Zeugen für eine Bedrohung gehalten worden - sie alarmierten die Polizei.

Unübersichtliche Situation 

Nach Eintreffen der Polizei habe sich sowohl für die Soldaten als auch für die Polizeibeamten die Situation vor Ort unübersichtlich dargestellt, erläuterten die Ermittler. Dabei gingen die Polizeibeamten von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus, die Bundeswehrsoldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario unter Beteiligung externer Kräfte, hier in Form der Polizei.

Ein Soldat habe im Glauben an ein Übungsszenario mit Platzpatronen das Feuer auf die Polizeibeamten eröffnet. Nicht wissend, dass es sich um Platzpatronen handelte, gingen die Polizeibeamten von einem realen Angriff auf sich aus und schossen mit scharfer Munition zurück. Dabei verletzte einer der Polizeibeamten den betreffenden Soldaten mit einem Streifschuss im Gesicht.

Unklarheit über Anwesenheit der Soldaten

Es habe sich um eine sogenannte freilaufende Übung gehandelt, erläuterten die Ermittler weiter. Als Teil des Übungsszenarios konnten die Soldaten dabei ihr Quartier innerhalb des geografisch festgelegten Übungsraums frei wählen. Die Bundeswehr habe die Polizei im Vorfeld über die Übung und den Übungsraum informiert. Die Soldaten hätten dann am 22. Oktober in der Straßenmeisterei in Erding Quartier bezogen. 

Während die Beamten am Ort des Geschehens eintrafen, habe die Einsatzleitung der Polizeiinspektion Erding zu klären versucht, ob es sich bei den Personen in der Straßenmeisterei um Soldaten im Rahmen der Übung oder unbekannte Angreifer handelte. 

Gleichzeitig waren vor Ort beide Seiten im Unklaren über die tatsächliche Situation. Die Polizeibeamten forderten Soldaten vor dem Gebäude auf, sich auf den Boden zu legen. Dem folgten die Soldaten, nachdem ein Beamter Warnschüsse in die Luft abgegeben hatte. Der dann durch den Schuss verletzte Soldat kam aus dem Gebäude hinzu und feuerte mit Platzpatronen.

Umfangreiche Ermittlungen

Das LKA übernahm die Untersuchung des Vorfalls und vernahm über ein halbes Jahr hinweg insgesamt 48 Zeugen, darunter Angehörige der Bundeswehr, der Polizei sowie zivile Personen. Das LKA prüft stets, wenn ein Polizeibeamter die Waffe eingesetzt hat, ob der Gebrauch rechtmäßig war.

Das Polizeipräsidium München habe einen umfangreichen Spurenbericht erstellt, hieß es weiter. Spezialisten fertigten zudem Luftbilder, Übersichtsskizzen, 3D-Modelle des Tatortes und Fotos zur Erkennbarkeit der Kräfte während des Einsatzes an. Die Ermittler beauftragten auch ein medizinisches Gutachten über die Verletzungen des Bundeswehrsoldaten. Nach damaligen Angaben seines Anwalts war er zunächst dienstunfähig.

Die Ermittler kamen insgesamt zu dem Ergebnis, dass weder den an der Planung, Vorbereitung oder Übung beteiligten Personen bei der Bundeswehr noch den am Einsatz beteiligten Beamten ein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei. Auch die Beamten, die Schüsse mit scharfer Munition abgegeben hatten, seien davon ausgegangen, sich in einer Notwehrlage zu befinden.

© dpa-infocom, dpa:261028-930-905205/2