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CSU-Fraktion im Landtag setzt sich für höhere Vergütung freiberuflicher Hebammen bei Privatpatientinnen ein – Ausgleich für Einbußen durch neuen Hebammenhilfevertrag

Freiberufliche Hebammen in Bayern sollen für Geburten bei privatversicherten Patientinnen bald mehr Geld bekommen. Die CSU-Fraktion im Landtag will den Vergütungsfaktor anheben, um die finanziellen Einbußen durch den neuen Hebammenhilfevertrag auszugleichen. Alle Details dazu lest ihr hier.

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Baby Fabian Strauch/dpa

Freiberufliche Hebammen in Bayern stehen aktuell vor finanziellen Herausforderungen. Der neue Hebammenhilfevertrag hat ihre Einkünfte spürbar reduziert – laut der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) um rund 12 Prozent pro Geburt. Viele Hebammen denken deshalb darüber nach, ihre Tätigkeit aufzugeben.

CSU-Fraktion fordert Anpassung der Vergütung

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag reagiert auf diese Entwicklung. Mit einem Antrag fordert sie, den Vergütungsfaktor für Geburten bei privatversicherten Patientinnen von derzeit 2,0 auf 2,3 zu erhöhen. Dieser Faktor bestimmt, wie viel Hebammen für ihre Arbeit abrechnen dürfen – und ist ein Regelungsbereich, den das Bundesland Bayern selbst gestalten kann.

Wir setzen damit ein Zeichen für die freiberufliche Hebammen.

Bernhard Seidenath, CSU-Gesundheitsexperte

Politisches Signal für Hebammen in Bayern

Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention hat dem Antrag jetzt einstimmig zugestimmt. Die CSU sieht darin ein klares Zeichen der Wertschätzung für einen Berufsstand, der für die geburtshilfliche Versorgung in Bayern unverzichtbar ist. Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, betont: „In Bayern werden rund 80 Prozent aller Geburten von freiberuflichen Beleghebammen begleitet. Wer eine flächendeckende Geburtshilfe sichern will, muss für faire Vergütung sorgen.“

Vergütungsanpassung als Ausgleich für Einbußen

Die geplante Anhebung des Vergütungsfaktors soll einen teilweisen Ausgleich für die finanziellen Belastungen durch den Hebammenhilfevertrag schaffen. Bayern folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Der Landtag wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die neue Regelung entscheiden.