Heizungsgesetz abgeschafft: Immobilienbesitzer in Bayern dürfen weiter Öl- und Gasheizungen einbauen – Das ändert sich jetzt bei den Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffe
Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ist Geschichte. Immobilienbesitzer in Bayern dürfen weiter auf Öl- und Gasheizungen setzen. Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien entfällt. Welche neuen Vorgaben ab 2029 gelten und was das für euch bedeutet, lest ihr hier.
Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wird abgeschafft. Für viele Immobilienbesitzer in Bayern bedeutet das mehr Freiheit bei der Wahl der Heizungsart. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Stattdessen gelten ab 2029 neue Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.
Was ändert sich für Immobilienbesitzer in Bayern?
Immobilienbesitzer dürfen in Bayern weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen. Die pauschale Vorgabe, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist in Zukunft nicht mehr gültig.
Das freut Bayerns Ministerpräsident Söder. Er sagt in einer ersten Reaktion, das Gesetz sei ein Angriff auf Eigentum und gesunden Menschenverstand gewesen. Damit sei jetzt Schluss. "Auch zukünftig gilt: Jeder kann selbst entscheiden, wie er heizen möchte." Auch der CSU-Chef im Bundestag Alexander Hoffmann findet die Entscheidung gut: "Die Menschen dürfen sich beim Thema Klimaschutz eben nicht bevormundet fühlen, sondern Klimaschutz muss Spaß machen.
Neue Vorgaben ab 2029: Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt
Ab Januar 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil an klimafreundlichen Kraftstoffen betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Biomethan, synthetische Kraftstoffe und verschiedene Arten von Wasserstoff. Für den Anteil dieser klimafreundlichen Brennstoffe fällt kein CO2-Preis an, was einen Anreiz für den Umstieg schaffen soll.
Was sind klimafreundliche Brennstoffe?
Zu den klimafreundlichen Brennstoffen gehören vor allem Biomethan aus Biogasanlagen, synthetisch erzeugtes Methan und verschiedene Wasserstoffarten. Auch Bioheizöl aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl zählt dazu. Biomethan kann wie Erdgas genutzt werden, während Wasserstoff nur begrenzt beigemischt werden kann.
Auswirkungen auf Klima und Kosten
Umweltverbände kritisieren die Reform, da grüne Gase aktuell nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und in anderen Bereichen wie Industrie und Verkehr benötigt werden. Für Haushalte könnten durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl Mehrkosten entstehen. Nach aktuellen Angaben kann das für ein Einfamilienhaus bis zu 16 Euro pro Monat mehr bedeuten.
Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt weiterhin erhalten. Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis mindestens 2029 gesichert. Wie viel Geld es künftig für Einzelne gibt, wird im Sommer entschieden.
Weitere Vorschriften und Ausblick
Ab 2030 gelten laut EU-Richtlinie strengere Klimaschutz-Vorgaben für Neubauten. Dann muss die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen.