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Ab dem Schuljahr 2026/2027: Bayernhymne und weitere Hymnen werden bei Abschlussfeiern an bayerischen Schulen verpflichtend gespielt

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt an bayerischen Schulen eine neue Regelung: Bei Abschlussfeiern müssen künftig die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne gespielt werden. Was das für Schulen und Schüler bedeutet und wie die Umsetzung aussieht, lest ihr hier.

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Hymnenpflicht an Schulen kommt zum nächsten Schuljahr Bayern Peter Kneffel/dpa

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird an bayerischen Schulen eine neue Regelung eingeführt: Bei Abschlussfeiern müssen künftig die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne gespielt werden. Ziel ist es, die Identität und den Zusammenhalt im Land zu stärken.

Hymnenpflicht bei Abschlussfeiern

Das bayerische Kultusministerium hat festgelegt, dass bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen an staatlichen weiterführenden Schulen künftig Hymnen in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden. Die Bayernhymne ist dabei verpflichtend, zusätzlich muss mindestens eine weitere Hymne – die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne – gespielt werden.

Gestaltung liegt bei den Schulen

Die Umsetzung der neuen Vorgabe bleibt flexibel: Ob die Hymnen von einer Musikgruppe der Schule oder digital vom Band gespielt werden, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Eine Mitsingpflicht gibt es nicht. Damit dennoch alle mitsingen können, sollen Textblätter ausgehändigt werden.

Rechtliche Hinweise

Bei der Umsetzung ist die Einhaltung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) zu beachten.

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