Immer mehr Landkreise über 100: Das gilt beim Inzidenzwert
In vielen Landkreisen steigen die Inzidenzwerte wieder. Teilweise sogar über den Wert von 100, der als Notbremse gilt. Was dann in eurem Landkreis gilt, erfahrt ihr hier bei uns.
ANTENNE BAYERN
ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Inzidenz rauf, Inzidenz runter, Regeln verschärft, Regeln gelockert. Den Durchblick in Sachen Corona-Maßnahmen zu behalten, ist grade wohl so kompliziert wie nie.
Hier gelockert, da verschärft
Gerade wenn in manchen Landkreisen wegen geringer Inzidenzwerten immer weiter gelockert wird, während andere Landkreise wegen steigender Zahlen wieder die Notbremse ziehen und verschärfen müssen. Was passiert aber, wenn der eigene Landkreis wieder eine Inzidenz über 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner hat?
In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 treten wieder die Regeln in Kraft, die bayernweit vor dem 07. März 2021 galten. Konkret bedeutet das:
- Ausgangsbeschränkung: Diese tritt wieder zwischen 22.00– 05.00 Uhr in Kraft
- Kontaktbeschränkungen: Treffen von max. einer anderen Person aus einem anderen Haushalt sind erlaubt (Kinder werden nicht mitgezählt)
- Einzelhandel: Die meisten Läden müssen wieder schließen, nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet (Supermärkte, Apotheken, Heimtierbedarf, Frisöre, Baumärkte, Gärtnereien, Blumenläden)
- Schulen: Die Schüler kehren in den Distanzunterricht zurück, nur Abschlussklassen bleiben im Wechselunterricht
- Sport: Individualsport ist nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erlaubt
- Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten: Auch hier muss wieder geschlossen werden
- Außengastronomie: Darf nicht öffnen oder muss bei vorheriger Öffnung wieder schließen
- Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos: Darf nicht öffnen oder muss bei vorheriger Öffnung wieder schließen