Jugendschutzkontrollen im Landkreis Kelheim: Alkohol für Minderjährige
Im Landkreis Kelheim haben Jugendschutzkontrollen alarmierende Ergebnisse geliefert. Minderjährige Testkäufer erhielten in jedem zweiten Geschäft hochprozentigen Alkohol – ohne Altersüberprüfung. Das Kreisjugendamt zieht Bilanz und mahnt zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Alle Details lest ihr hier.
Im Landkreis Kelheim haben Jugendschutzkontrollen besorgniserregende Ergebnisse zutage gebracht. Minderjährige Testkäufer erhielten in jedem zweiten Geschäft hochprozentigen Alkohol – ohne Altersüberprüfung. Das Kreisjugendamt zieht Bilanz und mahnt zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Minderjährige Testkäufer bekommen Alkohol
Im Rahmen einer Jugendschutzkampagne führte das Kreisjugendamt im Dezember 2025 und Januar 2026 Testkäufe in Tankstellen und Lebensmittelgeschäften durch. Minderjährige Auszubildende wurden losgeschickt, um zu überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol eingehalten werden. Das Ergebnis: In 50 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen wurde hochprozentiger Alkohol ohne Altersüberprüfung an die Minderjährigen abgegeben.
Betroffene Geschäfte auf Jugendschutzbestimmungen hingewiesen
Die Testkäufe fanden unter kontrollierten Bedingungen statt. Zwei Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts waren während der Käufe anwesend. Der Kauf wurde jeweils kurz vor dem Bezahlvorgang abgebrochen, und die Verkaufsperson sowie die Filialleitung wurden direkt auf die geltenden Jugendschutzbestimmungen hingewiesen.
Jugendschutz im Fokus der Faschingszeit
Mit Beginn der Faschingszeit erinnert das Kreisjugendamt daran, dass das Jugendschutzgesetz auch während der „närrischen Zeit“ uneingeschränkt gilt. Veranstalter und Eltern sind aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und umzusetzen, um ein sicheres Feiern für alle Altersgruppen zu gewährleisten.
Die wichtigsten Jugendschutzregeln
- Anwesenheitszeiten bei Veranstaltungen: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung bis längstens 24 Uhr bleiben. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die ausschließlich der Brauchtumspflege dienen.
- Alkoholabgabe und Konsum: Hochprozentiger Alkohol ist für Minderjährige strikt verboten. Bier, Wein und Sekt sind erst ab 16 Jahren erlaubt, bei 14- und 15-Jährigen nur in Begleitung der Eltern.
- Tabakwaren und Nikotinerzeugnisse: Die Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Personen unter 18 Jahren ist generell verboten.
- Cannabis: Seit der Teillegalisierung gilt ein striktes Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen.
Pflichten der Veranstalter und Eltern
Veranstalter sind verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen durch gut sichtbare Aushänge bekannt zu machen und Alterskontrollen durchzuführen. Farbige Armbändchen oder Stempel können dabei helfen, die Alterskontrolle zu vereinfachen. Eltern, die ihre Kinder mit einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) auf eine Party schicken, müssen sicherstellen, dass die beauftragte Person ihrer Verantwortung nachkommt.
Weitere Kontrollaktionen im Landkreis Kelheim geplant
Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes langfristig sicherzustellen, sind weitere Kontrollaktionen geplant. Ziel ist es, sowohl den Handel als auch die Öffentlichkeit für die Bedeutung des Jugendschutzes zu sensibilisieren und Verstöße konsequent aufzudecken.