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Justiz fürchtet Gefängnisausbrüche per Drohne

Immer mehr Drohnen kreisen über bayerischen Gefängnissen. Damit könnten Drogen oder Waffen in die Anstalten geraten – oder Insassen aus ihnen hinaus. Die Justiz testet Abwehrsysteme gegen die Geräte.

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Justizvollzugsanstalt Straubing Armin Weigel/dpa

München (dpa/lby) - Bayerische Gefängnisse melden immer häufiger Flüge von Drohnen über oder nahe dem Gelände der Anstalten. Zwischen Beginn des vergangenen Jahres und Anfang Dezember registrierte das Justizministerium im Freistaat 19 Überflüge. Im Vorjahr waren es zwölf und 2023 sechs Sichtungen.

Die unbemannten Flugkörper stellten «mitunter große Gefahren» dar, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dabei gehe es um unbefugte Fotos und Videos sowie um Mobiltelefone, Drogen oder Waffen, die auf dem Luftweg eingeschmuggelt werden könnten. Auch ein Gefängnisausbruch, bei dem ein Insasse per Drohne in die Freiheit fliegt, könne «nicht ausgeschlossen werden», denn die Geräte seien mittlerweile in der Lage, eine Last von 100 Kilogramm zu transportieren.

In den vergangenen zehn Jahren zählte die Behörde gut 100 Überflüge im Bereich von Strafanstalten. Der Hintergrund der Vorfälle bleibe dabei oft im Unklaren, weil weder das Gefängnispersonal noch die Polizei in der Lage sei, die Piloten zu identifizieren.

Drohnenabwehr per Netz-Gewehr

Als Gegenmaßnahme setzen die Anstalten auf Detektionsanlagen für Drohnen und auf ein Abwehrsystem. Die Justizvollzugsanstalt in Amberg in der Oberpfalz ist mit einer Anlage ausgestattet, die Drohnen im Umkreis von 100 Metern um das Gelände aufspüren kann. Nach einer Testphase dort soll auch das Gefängnis in Straubing in den kommenden Monaten damit ausgestattet werden.

Acht Gefängnisse sind außerdem mit dem Abwehrsystem «Dropster» ausgestattet. Dabei handelt es sich um eine Art Gewehr, mit dem ein Netz verschossen werden kann, das die Drohne vom Himmel holt. Bislang sei damit allerdings noch kein Flugkörper unschädlich gemacht worden, erklärte das Ministerium – entweder, weil die Drohne zu kurz über dem Gefängnis kreiste, oder weil sie zu hoch flog, um abgeschossen zu werden.

© dpa-infocom, dpa:260104-930-495111/1