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Kirche ließ mutmaßlichen Missbrauchstäter ins Ausland ziehen

Missbrauchsvorwürfe? Dann schnell ab ins Ausland. So lässt sich knapp ein 50 Jahre alter Missbrauchsfall beschreiben, den das Erzbistum Bamberg nun öffentlich macht.

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Kreuz im Bamberger Dom Daniel Vogl/dpa

Bamberg (dpa/lby) - Das Erzbistum Bamberg hat eingeräumt, dass ein mutmaßlicher Missbrauchstäter vor 50 Jahren nicht angezeigt wurde, sondern ins Ausland gehen durfte. Der beschuldigte Priester starb im Jahr 2000, wie ein Sprecher des Erzbistums mitteilte. 

Der Priester leitete demnach von 1970 bis 1976 ein Internat in Bamberg. Zuvor war er Sekretär des damaligen Erzbischofs Josef Schneider gewesen. Aus den Akten sind Namen von fünf Schülern des Internats bekannt, die von seinen Taten betroffen waren. 

1976 wurde der Geistliche nach Namibia versetzt. Aus einem Schriftverkehr ergebe sich, dass die damalige Bistumsleitung, das Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und das Apostolische Vikariat Windhoek von den Missbrauchsvorwürfen wussten, hieß es weiter. 

Erzbischof bedauert «institutionelles Versagen»

1986 wurde der Mann als Priester für die deutschsprachige Gemeinde nach Mailand versetzt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war er bis zu seinem Tod nicht mehr als Seelsorger offiziell im Dienst.

Bambergs heutiger Erzbischof Herwig Gössl sagte, man habe den Anspruch, «die Vergangenheit offen und transparent aufzuarbeiten». Die bisher bekannten Vorgänge machten «ein Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen deutlich». Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden, während der Schutz von Tätern Vorrang hatte. «Wir bedauern dieses institutionelle Versagen ausdrücklich und versichern, dass dieses Vorgehen heute völlig undenkbar ist.»

Derzeit läuft eine wissenschaftliche Studie zum Thema Missbrauch im Erzbistum Bamberg, die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2027 vorliegen. Auch der nun öffentlich gemachte Fall ist Teil der Untersuchung.

Dass in früheren Jahrzehnten mutmaßliche Missbrauchstäter ins Ausland geschickt wurden, ist aus anderen Fällen bereits bekannt. Dieses Vorgehen habe System gehabt, hatte die Initiative «Eckiger Tisch» Anfang 2025 betont.

Aktuelle Maßnahmen der Bischofskonferenz

Der Leiter des DBK-Auslandssekretariats, Peter Lang, erklärte, dass es inzwischen strenge Auflagen gebe, wenn ein Seelsorger ins Ausland gehe. Es brauche etwa eine Selbstverpflichtungserklärung, ein erweitertes Führungszeugnis, eine absolvierte Präventionsschulung und eine Unbedenklichkeitserklärung der Vorgesetzten. «Wir gehen davon aus, dass es diese Maßnahmen mittlerweile weitestgehend unmöglich machen, Missbrauchstäter oder des Missbrauchs glaubhaft Beschuldigte in der Auslandsseelsorge einzusetzen.» 

Man bedauere, «dass Auslandsgemeinden in der Vergangenheit genutzt wurden, als Missbrauchstäter bekannte Personen im Ausland wieder in der Pastoral einzusetzen». Das gelte auch für den Fall aus Bamberg, sagte Lang weiter. «Mit der aktuell laufenden Durchsicht der Akten des Katholischen Auslandssekretariats leisten wir einen Beitrag zur Aufarbeitung.»

© dpa-infocom, dpa:260618-930-242933/1