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Kommunalwahlen in Bayern: Auch in der JVA Straubing stimmen Gefangene ab – So läuft die Briefwahl im Gefängnis ab

Am Sonntag stehen die Kommunalwahlen in Bayern an – und auch in den Gefängnissen wird gewählt. In der JVA Straubing können die Gefangenen ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Wie das genau abläuft und welche Regeln gelten, lest ihr hier.

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Häftling flieht in Tasche von Mitgefangenem aus Gefängnis Bayern David Young/dpa

Auch in der JVA Straubing nehmen Gefangene an den Kommunalwahlen in Bayern teil. Die Häftlinge können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Hier erfahrt ihr, wie die Wahl im Gefängnis organisiert wird und welche Besonderheiten gelten.

Wahlrecht für Gefangene in Bayern

Alle wahlberechtigten Gefangenen dürfen an den anstehenden Kommunalwahlen teilnehmen. Die Inhaftierten werden rechtzeitig vor der Wahl durch einen Aushang über ihr Wahlrecht und den Ablauf informiert. Zusätzlich steht z.B. in Straubing eine Wahlbeauftragte zur Verfügung, die Fragen beantwortet und bei Problemen unterstützt.

Meldung im Wählerverzeichnis

Die meisten Gefangenen in der JVA Straubing sind aktuell dort gemeldet, da die Justizvollzugsanstalt ihr Wohnsitz ist. Die Anmeldung bei der Stadt Straubing erfolgt automatisch, wenn sich ein Gefangener voraussichtlich mindestens ein Jahr in der JVA aufhält oder bereits in einer anderen Einrichtung untergebracht war und nach Straubing verlegt wurde.

Ablauf der Briefwahl im Gefängnis

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen die Gefangenen die Briefwahlunterlagen. Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt. Die Stimmabgabe erfolgt geheim: Die Wahlbriefe werden verschlossen abgegeben und nicht kontrolliert. Anschließend werden sie direkt an das Wahlamt weitergeleitet.

Sicherstellung der geheimen Wahl

Die geheime Wahl ist durch die Einzelunterbringung in den Hafträumen gewährleistet. Gefangene in Gemeinschaftshafträumen können für die Briefwahl einen separaten Raum nutzen. Auch diese Möglichkeit wird durch einen Aushang bekannt gegeben.

Wahlbeteiligung und Statistik

Eine genaue Statistik zur Wahlbeteiligung gibt es nicht. Erfahrungsgemäß nutzen jedoch viele wahlberechtigte Gefangene ihr Wahlrecht, heißt es vom JVA-Leiter Marcus Hegele.