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Mutmaßliche Russland-Spione legen Revision ein

In der vergangenen Woche verurteilte das Oberlandesgericht München drei Männer wegen Spionage für Russland - doch damit ist der Fall noch nicht vorbei.

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Drei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt Elke Richter/dpa

München (dpa) - Drei wegen Spionage für Russland verurteilte Männer wollen ihre Strafen nicht hinnehmen. Wie das Oberlandesgericht München auf Anfrage mitteilte, legten sie gegen das Urteil aus der vergangenen Woche Revision ein. Damit wird es zunächst nicht rechtskräftig. 

Das Gericht hatte den Hauptangeklagten zu sechs Jahren und seine beiden Bekannten zu Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr verurteilt - jeweils wegen geheimdienstlicher Tätigkeit. 

Erst in der Ostukraine gekämpft, später Sabotageakte geplant

Der Hauptangeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts nicht nur zwischen Dezember 2014 und August 2016 als Mitglied einer bewaffneten terroristischen Vereinigung gegen ukrainische Soldaten gekämpft. Er gab zudem zwischen Oktober 2023 und April 2024 gezielt Informationen an Russland weiter und plante Brandanschläge und Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und wichtige Bahnstrecken in Deutschland. 

Bei der Informationsbeschaffung halfen ihm nach Überzeugung des zuständigen Senats in den letzten Wochen seine 38 und 44 Jahre alten Mitangeklagten. Sie müssen laut dem Urteil neben ihren Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Alle drei Männer waren in jungen Jahren aus der Russischen Föderation beziehungsweise Kasachstan als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. 

Urteil unter Forderungen der Bundesanwaltschaft 

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft und für die beiden anderen Männer je ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Sie legte nach Angaben des Münchner Oberlandesgerichts keine Revision ein. Die Verteidigung hatte für alle drei Angeklagten Freispruch beantragt und schon direkt nach dem Urteil Rechtsmittel angekündigt. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sich mit dem Fall befassen.

© dpa-infocom, dpa:251106-930-260014/2