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Ex-Soldat gesteht Vergewaltigung – weitere Taten bestritten

Die Anklage spricht von Vergewaltigungen und brutaler Gewalt. Die Anwälte eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten zeichnen ein anderes Bild - und erheben selbst Vorwürfe.

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Prozess gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Daniel Vogl/dpa

Hof (dpa) - Über Jahre soll ein ehemaliger Bundeswehrsoldat Frauen auf brutalste Weise vergewaltigt haben. Die Taten soll er zum Teil heimlich gefilmt und ins Internet gestellt haben.

Als Ermittler 2022 die Wohnung des Mannes aus dem Landkreis Hof durchsuchten, fanden sie zudem 5.700 Bilder und mehr als 400 Videos mit kinderpornografischen Inhalten. Auch Waffen und Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, hatte der 30-Jährige bei sich gelagert.

Angeklagter räumt Vergewaltigung in Schweizer Berghütte ein

Beim Prozessbeginn vor dem Landgericht Hof räumt der Ex-Soldat eine von sechs ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen ein. In einer Schweizer Berghütte soll sich der Angeklagte 2022 bis zu sieben Mal sexuell an einer Frau vergangen haben, die durch Alkoholkonsum bewusstlos war. Dafür wolle er sich entschuldigen, sagte der Mann. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wirft ihm auch vor, die Frau betäubt zu haben. Das bestreitet der Angeklagte.

Er räumte aber den Besitz von kinderpornografischen Inhalten sowie von Munition ein. Der 30-Jährige berichtete von einem zeitweise «suchthaften Pornokonsum». Bei massenhaften Downloads von Pornografie seien diese Dateien als Beifang auf seinem PC gelandet, erklärte er. Gezielt gesucht habe er danach nie. Die Munition habe er während seiner Tätigkeit als Ausbilder der Bundeswehr mitgenommen. Eine Möglichkeit, sie ohne größere dienstrechtliche Konsequenzen wieder abzugeben, habe er damals nicht gesehen.

Heimlich gefilmte Videos hochgeladen

Seine Anwälte räumten auch ein, dass der 30-Jährige zahlreiche Videos der sexuellen Handlungen heimlich erstellt und ins Internet gestellt hatte. Darüber sei ihr Mandant zutiefst beschämt, er habe den Frauen damit großes Unrecht angetan. Der Mann gab an, er habe die Videos nur hochgeladen, um Zugang zu weiterer Pornografie auf einer von ihm genutzten Website zu erhalten. Dafür habe man dort selbst Inhalte hochladen müssen.

Fünf weitere ihm vorgeworfene Vergewaltigungen in den Jahren 2015 bis 2022 bestritt der Angeklagte dagegen. Die Taten sollen sich im Landkreis Hof, im Landkreis Prignitz (Brandenburg) und im Ahrtal (Rheinland-Pfalz) zugetragen haben. Zu Details der Vorwürfe wollte sich der Mann nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußern. Auch zum Schutz der Geschädigten beschloss die Jugendkammer deshalb, zunächst ohne die Öffentlichkeit weiterzuverhandeln. 

«Präferenz für dominanten und gewaltvollen Sex»

Seine Verteidiger erklärten, ihr Mandant habe eine Präferenz für dominanten und gewaltvollen Sex entwickelt und die ihm vorgeworfenen Taten seien in diesem Kontext einvernehmlich erfolgt. Die Anwälte warfen den betroffenen Frauen eine «nachträgliche emotionale Neubewertung» vor, die aber nicht strafrechtlich zu bewerten sei. Der 30-Jährige habe bei den genannten Vorfällen kein «ernsthaftes ablehnendes Verhalten» erkannt.

Die Verteidiger führten an, ihr Mandant habe sich auch nach den angeblichen Taten noch mit den Frauen ausgetauscht und sich mit ihnen getroffen. Das sehen die Anwälte als Indiz, dass die damaligen Handlungen einvernehmlich waren. Die Frauen sind als Nebenklägerinnen an dem Verfahren beteiligt.

Ex-Soldat in der Ukraine festgenommen

Der Angeklagte war in den vergangenen Jahren zunächst als Helfer in der Ukraine tätig und hat sich laut eigenen Angaben im weiteren Verlauf einer Spezialeinsatztruppe der Ukraine im Kampf gegen Russland angeschlossen. Seit 2017 sei er aufgrund einer einvernehmlichen Einigung nicht mehr bei der Bundeswehr, gab der 30-Jährige an. Anfang Februar wurde er in der Region Sumy im Nordosten der Ukraine festgenommen und über Polen nach Deutschland gebracht. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Da der Mann bei einzelnen der ihm vorgeworfenen Taten rechtlich noch als Heranwachsender galt, wird das Verfahren vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Ein Urteil könnte Mitte Dezember verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:251106-930-255715/4