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Keine dunklen Fassaden mehr: Stadt Regen verbietet Grau, Braun und Schwarz in der Innenstadt

Die Stadt Regen hat beschlossen, dunkle Fassadenfarben wie Grau, Braun und Schwarz in der Innenstadt zu verbieten. Ziel ist es, das historische Stadtbild zu bewahren und eine harmonische Gestaltung zu fördern. Welche Farben erlaubt sind und wie es weitergeht, erfahrt ihr hier.

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Bunte Häuser Bayern Symbolbild /Foto: Adobe Stock/Stephen

Die Stadt Regen sagt dunklen Fassadenfarben den Kampf an. Der Stadtrat hat beschlossen, dass in der Innenstadt künftig keine dunklen Farbtöne wie Grau, Braun oder Schwarz mehr erlaubt sind. Das betrifft nur Häuser, die neu gestrichen werden sollen. Bereits graue Häuser dürfen so bleiben.  Ziel ist es, das historische Stadtbild, insbesondere den Stadtplatz, zu schützen und eine harmonische Gestaltung zu gewährleisten.

Neue Regelung für Fassadenfarben in Regen

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bausatzung entsprechend anzupassen. Der Entwurf der geänderten Gestaltungssatzung wird dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur finalen Abstimmung vorgelegt. Nach dem Beschluss sollen alle betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich über die neuen Vorgaben informiert werden. Die neue Regelung sieht vor, dass Fassaden nur noch in hellen Farbtönen gestaltet werden dürfen. Grundlage dafür ist ein Farbvorschlag aus dem Jahr 1987, der speziell für den Stadtplatz Regen entwickelt wurde. Dunkle Farben wie Grau, Braun oder Schwarz sollen vermieden werden. In Ausnahmefällen kann der Stadtrat jedoch nach Vorlage eines Gestaltungsvorschlags Abweichungen genehmigen.

Warum diese Entscheidung?

Die Stadt befürchtet, dass eine zunehmende Verwendung von dunklen Farben das Erscheinungsbild der historischen Altstadt negativ beeinflussen könnte. Besonders der Stadtplatz, ein zentraler und historisch bedeutender Bereich, soll durch die neuen Vorgaben geschützt werden.

Wie läuft das in anderen Städten?

Auch andere Städte in Bayern haben ähnliche Regelungen. In Regensburg legt die Altstadtschutzsatzung fest, dass Fassaden farblich dem historischen Charakter und dem städtebaulichen Umfeld entsprechen müssen. Grelle Farben oder glänzende Oberflächen sind dort unzulässig. In Landshut müssen Fassaden verputzt und mit deckenden Farben gestrichen werden, wobei grelle Anstriche ebenfalls verboten sind. Waldkirchen empfiehlt in seiner Gestaltungsfibel die Verwendung von dezenten, erdigen und pastelligen Farbtönen, um ein harmonisches Stadtbild zu bewahren.

Was bedeutet das für die Bürger?

In Zukunft müssen Hausbesitzer in der Innenstadt von Regen die Farbgestaltung ihrer Fassaden beantragen. Die Verwaltung entscheidet dann, ob die vorgeschlagene Farbe den neuen Vorgaben entspricht. Ziel ist es, ein einheitliches und ansprechendes Stadtbild zu schaffen, das den historischen Charakter der Altstadt bewahrt.