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Nach Betrugsvorwürfen: CSU-Vize gibt Parlamentsposten auf

Die CSU-Politikerin Angelika Niebler stand zuletzt wegen Verdachts auf Missbrauch von EU-Geldern im Fokus. Nun tritt sie nach zwölf Jahren nicht mehr für den Vorsitz ihrer Gruppe im EU-Parlament an.

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Angelika Niebler Philipp von Ditfurth/dpa

Brüssel (dpa/lby) - Die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler kandidiert nach der Debatte um Betrugsvorwürfe nicht erneut für den Co-Vorsitz der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einer gruppeninternen Nachricht Nieblers hervor. Zuvor hatte der «Spiegel» unter Berufung auf mehrere mit dem Vorgang vertraute Quellen berichtet.

Die Wahl für den Co-Vorsitz der CDU/CSU-Gruppe steht turnusmäßig an und soll am kommenden Montag erfolgen. Niebler ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments. Sie war dort zunächst Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und ist seit 2014 deren Co-Vorsitzende. Aus Nieblers Mitteilung zu dem Verzicht auf eine erneute Kandidatur geht hervor, dass sie ihren Parteifreund Christian Doleschal als ihren Nachfolger an der Spitze der Gruppe im EU-Parlament empfiehlt. 

EU-Parlament lehnte Antrag auf Immunitätsaufhebung ab

Im späten Frühjahr hatte es heftige Diskussionen um einen möglichen Missbrauch von EU-Geldern seitens der 63 Jahre alten Politikerin gegeben. Das Europaparlament lehnte im Mai mit nur knapper Mehrheit einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten ab. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bemüht sich die Staatsanwaltschaft aber weiter darum, in dem Fall offizielle Ermittlungen aufnehmen zu können.

Die Ermittler wollten eigentlich auf Grundlage von Hinweisen einer früheren Mitarbeiterin Nieblers untersuchen, ob sie vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Fahrten nach Straßburg und Brüssel beantragt hatte. Zudem stand laut einem Parlamentsdokument die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem Fall bestand der Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.

Niebler bezeichnete die Vorwürfe als unzutreffend, hatte sich zu konkreten Fragen aber nicht öffentlich äußern wollen. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die mit ihrer Entscheidung im Mai Niebler vor Ermittlungen schützten, folgten einer Empfehlung des Rechtsausschusses des Parlaments. Dieser hatte gemutmaßt, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben könnte.

Laut der EuStA lag jedoch der maßgebliche Anfangsverdacht vor, unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hatte. Mehrere Fraktionskollegen Nieblers hatten im Nachgang Unverständnis für das Vorgehen des Ausschusses und auch die damalige Verteidigungsstrategie Nieblers gezeigt. Eigentlich hatte sie öffentlich zugesichert, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein.

Niebler selbst reagierte zunächst nicht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu ihrer Entscheidung. In der Mitteilung an Parteifreunde schreibt sie, sie freue sich darauf, wieder mehr Zeit für einzelne Dossiers und für ihre Tätigkeit in der Delegation des Parlaments für die Beziehungen zu Indien zu haben.

© dpa-infocom, dpa:261016-930-850045/1