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Bayern plant Unternehmensgründung in nur einem Tag – Neues Gesetz soll Behördengänge digitalisieren und vereinfachen

In Bayern sollen Unternehmensgründungen künftig deutlich schneller gehen: Ein neues Bundesgesetz soll es ermöglichen, Firmen innerhalb von nur 24 Stunden online zu gründen. Wie das funktionieren soll und welche Vorteile das bringt, lest ihr hier.

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Handy in der Schule Roland Weihrauch/dpa

Unternehmensgründungen sollen im Freistaat Bayern künftig innerhalb eines Tages möglich sein. Das Ziel: Gründerinnen und Gründer können ihre Firma – von der Zahnarztpraxis bis zum digitalen Startup oder Handwerksbetrieb – komplett online anmelden, ohne lange Behördengänge.

Gründungsbeschleunigungsgesetz auf Bundesebene geplant

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) treibt gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Berlin ein neues Gründungsbeschleunigungsgesetz auf Bundesebene voran. Das Gesetz soll es ermöglichen, dass alle notwendigen Behördenschritte digital und automatisiert ablaufen. Eine Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt dabei die Bearbeitung der Anträge und prüft alle erforderlichen Unterlagen.

Weniger Bürokratie, mehr Tempo für Gründer

Das heißt, dass Sie vielleicht auch am Samstagabend auf dem Sofa rein online eine Firma gründen können.

Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger

Bislang müssen Gründer bis zu 14 verschiedene Behördengänge erledigen, um ein Unternehmen zu starten. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Prozesse gebündelt und vollautomatisiert werden. So können Gründungen künftig auch am Wochenende oder abends vom Sofa aus erledigt werden. Die Staatsregierung betont, dass Bayern gemeinsam mit anderen Bundesländern die Eckpunkte für das Gesetz erarbeitet hat.

Bayern als führendes Gründerland

Bayern gilt als eines der führenden Gründerländer in Deutschland. Jährlich gibt es im Freistaat rund 38.000 gewerbliche Neugründungen und Nachfolgen sowie etwa 16.000 Neugründungen in den Freien Berufen. Besonders in Oberbayern ist die Gründungsdynamik hoch – hier entstehen fast die Hälfte aller wirtschaftlich bedeutenden neuen Unternehmen.

Zeitplan für die Umsetzung

Das Gründungsbeschleunigungsgesetz soll laut Staatsregierung bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Die vollständige digitale Umsetzung ist für das Jahr 2029 geplant. Ziel ist es, dass Gründerinnen und Gründer ihre Firma innerhalb weniger Stunden anmelden und direkt mit der Arbeit starten können.