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Weihnachtstrinkgelder: Was dürfen Paketboten und öffentliche Bedienstete in Bayern annehmen?

In der Vorweihnachtszeit möchten viele ein Trinkgeld geben. Doch welche Regeln gelten in Bayern für Paketzusteller, Briefträger und öffentliche Bedienstete? Alle Informationen dazu gibt's hier.

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Paketzusteller an Weihnachten Bayern Foto: Adobe Stock/Артём Князь

In der Vorweihnachtszeit ist es eine schöne Geste, den Menschen, die täglich für uns im Einsatz sind, mit einem kleinen Geschenk oder Trinkgeld "Danke" zu sagen. Doch nicht überall ist das so einfach möglich, denn viele Unternehmen und Kommunen haben genaue Vorschriften, was und wie viel angenommen werden darf.

Trinkgeldregelungen im öffentlichen Dienst

In Augsburg dürfen Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Sachgeschenke bis zu einem Wert von 20 Euro jährlich annehmen. Geldgeschenke sind bis zu einem Betrag von zehn Euro pro Kunde gestattet. In Regensburg hingegen dürfen öffentliche Bedienstete generell keine Geschenke annehmen, mit Ausnahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 10 Euro. Geldgeschenke sind hier tabu. Das gilt auch für die Busfahrer des RVV.

Regelungen in weiteren Städten

In Nürnberg und Fürth ist die Annahme von Sachgeschenken auf einen Wert von bis zu 10 Euro beschränkt. Diese Regelung soll die Unabhängigkeit der Mitarbeiter gewährleisten und jeglichen Anschein von Beeinflussung vermeiden. In Weiden dürfen Mitarbeiter geringwertige Geschenke bis zu einem Wert von etwa 10 Euro annehmen. Allerdings ist es erforderlich, dass diese Geschenke beim Vorgesetzten gemeldet werden. Diese Transparenz hilft dabei, die Vertrauenswürdigkeit der Verwaltung zu erhalten. In Ingolstadt sind die Regelungen etwas großzügiger. Hier dürfen Mitarbeiter Geschenke und Gutscheine bis zu einem Wert von 30 Euro annehmen. Diese Regelung der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Ingolstadt soll sowohl die Integrität der Mitarbeiter als auch eine angemessene Flexibilität im Umgang mit kleineren Zuwendungen sicherstellen.

Trinkgelder bei Paketzustelldiensten

Bei der DHL Group ist es üblich, dass Zusteller in der Weihnachtszeit geringwertige Sachgeschenke oder Geld bis zu einem Wert von 25 Euro annehmen dürfen. Hermes Germany erlaubt seinen Zustellern, Geschenke bis zu einem Wert von 10 Euro anzunehmen, ohne dass diese gemeldet werden müssen. DPD bietet sogar einen digitalen Service an, über den Kunden ihrem Zusteller direkt in der App ein Trinkgeld von bis zu 9,50 Euro zukommen lassen können. Analoge Trinkgelder sind ebenso gestattet. Diese sollten sich an der Höhe des digitalen Trinkgeldes orientieren.

Fazit

Es ist wichtig, sich vorab über die jeweiligen Richtlinien zu informieren, um die Zusteller und Bediensteten nicht in eine unangenehme Lage zu bringen. Eine kleine Aufmerksamkeit kann die Feiertagsstimmung heben und die Wertschätzung für die geleistete Arbeit ausdrücken.