Rehaklinik Bruckmühl entgeht vorerst Entzug der Konzession
Eine unangekündigte Überprüfung brachte erhebliche Mängel ans Licht. Die Behörden zogen daraufhin eine Schließung der oberbayerischen Klinik in Betracht. Nun gibt es eine Entscheidung.
Bruckmühl (dpa/lby) - Die wegen Missständen in die Kritik geratene Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl kann ihren Betrieb vorerst fortsetzen. Allerdings nur mit reduzierter Bettenzahl und unter Auflagen, wie das Landratsamt Rosenheim mitteilte. Die Behörde beabsichtigt, das eingeleitete Verfahren zum Widerruf der Konzession vorerst ruhen zu lassen.
Eine erneute Begehung habe gezeigt, dass bei Geschäftsführung und Führungsteam weiterhin eine glaubhafte hohe Motivation bestehe, alle aufgezeigten Mängel zeitnah abzustellen, hieß es zur Begründung. «Absehbar ist aber auch, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist und vor allem bei der Einübung und Schulung des Personals noch erheblicher Bedarf besteht.»
Lücken in der Dokumentation und Mängel in der Pflege
Nach Medienberichten über Missstände hatten das Landratsamt und der Medizinische Dienst Bayern die Klinik Ende August unangekündigt überprüft - und ein Verfahren für den Entzug der Betriebserlaubnis eingeleitet. Denn aufgrund erheblicher Mängel im Dokumentationsmanagement habe nicht lückenlos nachgewiesen werden können, ob die pflegerische und medizinische Versorgung adäquat erbracht wurde. Dies habe unter anderem die Gabe und Wirkung von Medikamenten betroffen, hieß es. Zudem gab es im Einzelfall Mängel in der Basishygiene, der Wundversorgung und der Patientenlagerung.
Der Klinik wurde bis Ende September Zeit gegeben, die Hinweise und Auflagen zu erfüllen. Am 6. Oktober folgte nun eine weitere Überprüfung. Dabei sei keine unmittelbare Gefährdung des Patientenwohls festgestellt worden, betonte der Leiter des Gesundheitsamts Rosenheim, Wolfgang Hierl. «Andererseits ist eine höhere Belegung aufgrund des weiterhin bestehenden deutlichen Verbesserungs- und Schulungsbedarf und der Fluktuation in der ärztlichen Leitungsebene nicht vertretbar.»
Die Klinik darf deshalb vorerst nur 30 Betten belegen und frühestens zum Jahreswechsel eine Erhöhung beantragen. Bis zum 23. November muss sie zudem unter anderem nachweisen, dass das Dokumentationssystem überarbeitet und auf seine Funktionsfähigkeit überprüft wurde und das Personal entsprechend geschult ist. Weitere Nachweise betreffen die fach- und bedarfsgerechte Verordnung von Medikamenten sowie die korrekte Versorgung und Dokumentation von Wunden. Die Klinik hat nun eine Woche Zeit, sich dazu zu äußern.