Tötung von Fischottern bleibt in Ausnahmefällen erlaubt
Fischotter sind eigentlich streng geschützt. Doch in Teilen Bayerns dürfen sie in Ausnahmefällen getötet werden. Dagegen kämpft die Deutsche Umwelthilfe gerichtlich - vorerst erfolglos.


Bayreuth (dpa/lby) - Die Tötung der streng geschützten Fischotter bleibt in Oberfranken in Ausnahmefällen vorerst erlaubt. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth hervor, das einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ablehnte. Wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte, hatte sich die DUH gegen eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken gewandt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Mit der Allgemeinverfügung vom 14. Februar 2025 hatte die Bezirksregierung Gebiete in Oberfranken ausgewiesen, in denen die Tötung von Fischottern ausnahmsweise auf Antrag in bestimmtem Umfang erlaubt wird. Die Entscheidung über die Anträge liegt jeweils bei der unteren Naturschutzbehörde. Gegen die Allgemeinverfügung klagte die DUH zunächst im März 2025 und versuchte im April 2025 zusätzlich per Eilantrag, eine aufschiebende Wirkung dieser Klage wiederherzustellen.
Fischereiwirtschaft leidet unter dem Fischotter
Fischotter sind in Deutschland eigentlich eine besonders streng geschützte Tierart. Doch Bayern macht von der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) Gebrauch. Hintergrund der Ausnahmeregelung ist der Schutz der Fischereiwirtschaft, die unter dem Fischotter leidet.
Die bayerische Praxis im Umgang mit dem Fischotter erhitzt seit Jahren die Gemüter von Tierschützern. Auf der anderen Seite stehen die Fischereiverbände, die vor allem im Osten des Freistaats ihre Existenzgrundlage durch die Tierart massiv gefährdet sehen. Ein Fischotter braucht nach Verbandsangaben pro Jahr mindestens 400 bis 500 Kilo Nahrung - etwa 95 Prozent davon sind Fisch.