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Innenminister beraten über Bußgelder und Sicherheitsfragen

Ein Verband, der Menschen mit türkischen Wurzeln vertritt, ist unzufrieden mit den Innenministern. Auch die Polizeigewerkschaften haben Forderungen an die IMK. Strittig ist der Umgang mit Fangewalt.

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Rechter Protest im öffentlichen Raum Patrick Pleul/dpa

Hamburg (dpa) - Zum Start ihrer Frühjahrskonferenz sehen sich die Innenminister von Bund und Ländern (IMK) mit zahlreichen Erwartungen konfrontiert - vom Schutz vor rechter Gewalt bis hin zu Maßnahmen gegen randalierende Fußballfans. 

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) wünscht sich, dass Bedrohungen, die insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund betreffen, von den Sicherheitsbehörden ernster genommen werden. Er vermisse Innenpolitiker, «die sich Sorgen um die Sicherheit von Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland machen», sagt der TGD-Bundesvorsitzende, Gökay Sofuoglu. Nötig sei eine Integrationspolitik, die Zugehörigkeit stärke, anstatt diese ständig neu zu hinterfragen. 

Verweis auf anstehende Landtagswahlen

Auch unter Verweis auf die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenbug-Vorpommern, bei denen die AfD lauf Umfragen auf Stimmengewinne hoffen kann, sagt er: «Gerade in einer Zeit, in der rechte Gewalt stark zunimmt und eine rechtsextremistische Partei erstmals in Regierungsverantwortung kommen könnte, mache ich mir große Sorgen um unsere Sicherheit in Deutschland, und insbesondere in Ostdeutschland.»

Während es vor allem aus dem Kreis der SPD-Ministerinnen und Minister zuletzt den Wunsch gab, sich mit Blick auf die Landtagswahlen über Sicherheitsfragen im Kontext einer etwaigen AfD-Regierungsverantwortung auszutauschen, halten dies andere Ressortchefs - vor allem aus den Reihen der CDU - für unnötig. Auf der Tagesordnung findet sich dazu nichts. 

Was tun gegen kriminelle Kinder?

Bei ihrem dreitägigen Treffen in Hamburg, das am Abend eröffnet wird, wollen die Ministerinnen und Minister laut Tagesordnung unter anderem über die «steigende Entwicklung tatverdächtiger Kinder im Bereich der Gewaltkriminalität sprechen». Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält nichts von einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre. Sie ist überzeugt, Kinder gehörten nicht ins Gefängnis und das Strafrecht sei kein Allheilmittel. 

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert derweil eine Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren auf 12 Jahre. Der DPolG-Bundesvorsitzende, Heiko Teggatz, sagt: «Wir beobachten eine besorgniserregende Entwicklung, bei der Täter immer jünger werden und gezielt von kriminellen Netzwerken instrumentalisiert werden.» Der Rechtsstaat müsse darauf reagieren können. Eine Absenkung der Strafmündigkeit bedeutet nicht pauschale Bestrafung, vielmehr steht der Erziehungscharakter des Jugendstrafrechts im Vordergrund. Mit Sanktionen wie richterlichen Weisungen, Verwarnungen und Auflagen sollten straffälligen Kindern frühzeitig Grenzen aufgezeigt werden.

Angriffe auf Stromversorgung und Defizite im Bevölkerungsschutz

Weitere Themen der Innenministerkonferenz (IMK) sind unter anderem Gewalt im Umfeld von Fußballstadien, der Schutz der Stromversorgung vor Angriffen von Cyberkriminellen, Linksextremisten und ausländischen Mächten. Auf dem Tisch liegen auch Vorschläge zur Höhe von Bußgeldern für Verkehrsverstöße und Verbesserungen im Bevölkerungsschutz. Sowohl die Bundeswehr als auch die großen Hilfsorganisationen dringen seit Jahren auf eine bessere Vorbereitung für die Bewältigung von Krisen und Katastrophen - auch im Spannungs- und Verteidigungsfall. Nicht auf der Tagesordnung steht diesmal das sogenannte Böllerverbot, für das sich unter anderem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einsetzt.

Einigung zu Bußgeldern für Verkehrsverstöße schwierig

Sowohl bei den Maßnahmen gegen gewalttätige Fußballfans als auch bei der vor allem von den Ländern mit Regierungschefs von SPD und Grünen vorangetriebenen Initiative zur Anpassung der deutschen Bußgelder für Verkehrsverstöße an das europäische Sanktionsniveau dürfte es kontroverse Diskussionen geben - und zwar nicht nur, weil hierzu ein Einvernehmen mit den Verkehrspolitikern nötig wäre. 

Während sich die von CDU und CSU geführten Länder lediglich dafür aussprechen wollen, die ausstehende ganzheitliche Betrachtung beziehungsweise Überprüfung der Bußgeldkatalog-Verordnung bald umzusetzen, wollen die anderen Innenminister mit anderer Parteizugehörigkeit in Hamburg Nägel mit Köpfen machen. Sie schlagen unter anderem vor, die Verwarnungsgrenze von derzeit 55 Euro für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf 70 Euro zu erhöhen. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Parkverstößen, die eingestellt werden, weil der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln war, soll die Gebühr, die der Halter des Fahrzeugs, mit dem der Verstoß begangen wurde, zu entrichten hat, gemäß dem Vorschlag von derzeit 23,50 Euro auf 45 Euro angehoben werden.

© dpa-infocom, dpa:260617-930-238327/1