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Seltene Flucht von Mörder - Behörden prüfen mögliche Fehler

Nur ein Moment allein in der Garage genügte: Ein Mörder flieht, landet nach einem Unfall in einem italienischen Krankenhaus und sorgt für Wirbel bei den Justizbehörden. Was lief da schief?

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Festnahme nach Unfall Julian Stratenschulte/dpa

Hannover/Peine (dpa) - Der geflüchtete Mörder aus einem Gefängnis in Celle wird nach seiner Festnahme weiter in einem italienischen Krankenhaus behandelt. Wie lange der 42-Jährige dort bleiben muss, sei unklar, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts Niedersachsen. Erst nach Abschluss seiner Behandlung könne er nach Deutschland ausgeliefert werden. 

Wie dem Mörder die Flucht gelang 

Der Straftäter hatte im Rahmen eines begleiteten Ausgangs gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Gefängnisses die Wohnung seiner Mutter in Peine besucht. Nach ersten Erkenntnissen nutzte er einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit seinem in der Garage abgestellten Motorrad wegzufahren. 

Laut den Ermittlern gelangte der 42-Jährige über Bayern nach Italien. Auf seiner Flucht wurde ihm ein Unfall zum Verhängnis: Südlich von Verona stürzte der Mann und kam in die Klinik. Dort nahmen ihn Beamte am Donnerstag fest, er steht seitdem unter polizeilicher Beobachtung. 

Ministerium: Mann durfte an seinem Motorrad schrauben 

Die Behörden in Deutschland beginnen derweil mit der Aufarbeitung. Sie müssen klären: Wie konnte der verurteilte Mörder fliehen? Fest steht bisher: Der Mann hatte die Erlaubnis, sein Motorrad in der Garage zu warten. «Während der Arbeiten an dem Motorrad war der Bediensteten durchgängig zugegen», betonte eine Sprecherin des Justizministeriums. 

Doch dann war er einen Moment allein. Wie das Ministerium weiter mitteilte, durfte der Mann am Dienstag gegen 14.30 Uhr nach Absprache erneut zur Garage, um seine Arbeiten abzuschließen - diesmal allerdings ohne Begleitung des JVA-Mitarbeiters. 

Hat der Bedienstete einen Fehler gemacht? Das Ministerium will keine voreiligen Schlüsse ziehen. Der Sachverhalt werde erst umfassend aufgeklärt, sagte die Sprecherin nur. «Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.» 

Nur selten gelingt einem Straftäter die Flucht 

Dass ein Straftäter während eines Ausgangs flieht, kommt laut Ministerium nur selten vor. Demnach durften dieses Jahr bisher knapp 2.220 Menschen in Niedersachsen das Gefängnis zeitweise verlassen - und nur der Straftäter aus dem Gefängnis in Celle nutzte die Gelegenheit zur Flucht. 

Die Statistik für die vergangenen Jahre schaut nach Angaben des Ministeriums ähnlich aus: Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 5.900 Menschen in Niedersachsen Ausgang, 2024 waren es sogar mehr als 6.900 Gefangene. Dabei entwichen jeweils drei Gefangene, wie das Ministerium weiter mitteilte. 

Im Fall des geflohenen Mörders verspricht die Behörde lückenlose Aufklärung. Sollte dabei ein Fehler auffallen, «wird dem selbstverständlich Rechnung getragen». 

Justizministerin Kathrin Wahlmann zeigte sich nach der Festnahme des Mannes erleichtert. «Ich bedanke mich bei allen beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihren Einsatz», teilte die SPD-Politikerin mit. Wann der 42-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird und ob er dann wieder in seine alte Zelle zurückkehrt, ist noch offen. 

Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes 

Der Deutsche verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung. Er hatte im Jahr 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt. 

Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat vor Gericht gestanden. Dem Ministerium zufolge muss der Mann mindestens 19 Jahre im Gefängnis bleiben.

© dpa-infocom, dpa:260619-930-247082/1