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Staat holt Unterhalt immer seltener zurück: Das steht Alleinerziehenden zu

Wenn der Ehepartner nach der Trennung keinen Unterhalt zahlt, springt nicht selten der Staat mit einem Vorschuss ein. Dieses Geld bekommt der Staat aber einem Medienbericht zufolge nur in einem Bruchteil der Fälle zurück.

Ein Mutter mit ihre Tochter auf einer Schaukel Familie & Kinder Foto: Christian Charisius/dpa

Berlin (dpa) - Der Staat schafft es nur selten, den von ihm ausgezahlten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums.

Demnach sank die sogenannte  Rückgriffsquote im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 13 Prozent. 2017 hatte sie demnach noch 19 Prozent betragen, im Jahr davor 23 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das laut dem Bericht: 2018 wurden 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur gut 270 Millionen wieder eingetrieben.

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn das andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Als ein Grund für die gesunkene Rückholquote wird eine Gesetzesänderung von Mitte 2017 genannt. Vor der Reform bestand dieser Anspruch aber nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Dadurch sind die ausgezahlten Beträge laut „Süddeutscher Zeitung“ deutlich gestiegen.

Es gehe nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um viele Millionen für den Staat und die Einhaltung von Kinderrechten, sagte die Grünen-Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz der Zeitung. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) müsse mit den Ländern „Klartext“ reden.

Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Des Weiteren besteht der Anspruch nur, wenn das Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Beantragt wird der Unterhaltsvorschuss schriftlich in der Regel beim zuständigen Jugendamt.

Für den alleinerziehenden Elternteil gibt es keine Einkommensgrenze. Es ist auch kein Gerichtsurteil nötig: Wenn der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig ist, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Gesetzesänderung 2017: So viel Unterhaltsvorschuss gibt es

Seit dem 1. Juli 2017 gelten beim Unterhaltsvorschuss neue Regeln:

  • Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nun ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Zuvor gab es eine Höchstbezugsdauer von 72 Monaten.
  • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Für die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist das  Alter der Kinder entscheidend. Er beträgt seit dem 1. Januar 2019 monatlich:

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 160 Euro
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 212 Euro
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 282 Euro

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