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Energiepauschale: Ab diesem Zeitpunkt ist sie auf dem Konto

Der Bundesrat hat den Weg für die sogenannte Energiepreispauschale frei gemacht. Alles, was ihr über den 300-Euro-Bonus wissen müsst, lest ihr hier.

Geldscheine Geld & Recht Foto: Arne Dedert/dpa

Der Bundesrat hat den Weg für die Energiepreispauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige frei gemacht.

Wer bekommt den 300-Euro-Bonus?

Die Energiepreispauschale wurde von der Bundesregierung beschlossen, um Menschen zu helfen, die gestiegenen Energiepreise zu bezahlen. 

„Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten“, 

so die Regierung. Somit bekommen einkommensteuerpflichtige Beschäftigte, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, die Energiepauschale zusätzlich zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt. 

Wer kriegt kein Geld?

  • Selbständige (profitieren von einer Senkung der Steuer-Vorzahlung, bekommen aber direkt kein Geld ausgezahlt)
  • Rentner
  • Studenten
  • Auszubildende ohne Vergütung

Wie hoch ist die Pauschale wirklich?

Wichtig ist zu wissen, dass die Zahlung nicht steuerfrei ist, sondern auf das Monatsbrutto gerechnet wird. Die Pauschale ist von der Einkommensteuer abhängig. Wer also einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende weniger und wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.

Wann ist das Geld auf dem Konto?

Im September oder Oktober soll die Energiepauschale mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können. "Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab“, so der Hinweis der Lohnsteuerhilfe-Experten. 

„Die Auszahlung kann daher auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen.“

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