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Entlastungen starten! Wer bekommt wann die Dezember-Rechnung erstattet?

Der Staat übernimmt im Dezember einmalig die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme. Und es gibt noch weitere Hilfen. Alle wichtigen Informationen zum Entlastungspaket lest ihr hier.

Würfel mit Schriftzug "Soforthilfe" auf Euro-Münzen Geld & Recht Foto: Adobe Stock / Daniela Stärk

Wer kann die Dezember-Soforthilfe in Anspruch nehmen?

Das finanzielle Entlastungspaket soll Privathaushalte und Firmen unterstützen. Die einmalige Zahlung soll vor allem als Überbrückung bis zur regulären Gaspreisbremse dienen.

Konkret bedeutet es: Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember 2022 keinen Abschlag bezahlen, wenn sie einen Vertrag direkt mit dem Versorgungsunternehmen haben. Die Höhe der Soforthilfe wird berechnet, indem ein Zwölftel des Jahresverbrauchs mit dem für Dezember vereinbarten Gaspreis multipliziert wird.

Ein Beispiel

Eine Familie die ungefähr 14.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr verbraucht – bei einem Durchschnittspreis von 21,4 Cent pro kWh - bekommt rund 250 Euro erstattet. Für Fernwärmekunden gelten andere Konditionen. In diesem Fall gilt der Betrag der September-Rechnung zuzüglich eines pauschalen Anpassungsfaktors als Berechnungsgrundlage für die Soforthilfen.

Wie können Gaskunden die Einmalzahlung in Anspruch nehmen?

Zahlen Verbraucher ihre Abschläge separat, muss im Dezember kein Geld an den Versorger überwiesen werden. Wurde irrtümlich doch bezahlt, wird der Betrag in der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Bei Daueraufträgen muss der Kunde eigenmächtig die Zahlung pausieren und ab Januar wieder reaktivieren. Bei Einzugsermächtigungen bucht der Versorger im Dezember nicht ab.


Wichtig: Mieter, die das Geld an ihren Vermieter zahlen, müssen sich wohl mit der Einmalzahlung gedulden. Denn: In diesem Fall soll die Soforthilfe mit der nächsten Heizkosten-Abrechnung weitergegeben werden. Der Vermieter hat dafür ein Jahr Zeit. Allerdings besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Mieter bereits dieses Jahr noch über die geschätzte Höhe der Entlastung zu informieren.

Geld für Rentner:


Rentner bekommen im Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro wegen der gestiegenen Kosten erhalten. Das Geld bekommen alle Rentner mit Wohnsitz in Deutschland.

Kreditprogramm:

Die LfA Förderbank Bayern startet ein neues Kreditprogramm für Betriebe, die durch die Energiepreise in Not geraten sind. Die Firmen können ab jetzt einen Kredit über ihre Bank beantragen. 500 Millionen Euro nimmt der Freistaat dafür in die Hand.

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