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Mieterhöhungen explodieren: Was ist erlaubt?

Energie- und Nahrungsmittelpreise steigen weiter, ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Auch höhere Mieten drohen. Aus der Koalition werden Forderungen nach einem weiteren Hilfspaket lauter. Was Vermieter dürfen - und was nicht, haben wir für euch zusammengefasst.

Mietshaus Geld & Recht Foto: picture alliance/dpa

Bezahl­ba­rer Wohn­raum fehlt aller­or­ten – und vor allem in Ballungs­ge­bie­ten. Nun sollen auch die Mieten erhöht werden. Doch was dürfen Vermie­ter über­haupt?

Wer ist betroffen?

Index­miet­ver­träge können grund­sätz­lich eine gute Sache sein. Die Höhe der künf­ti­gen Mieten orien­tiert sich hier immer an der Entwick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten. In Zeiten hoher Infla­tion kann das rich­tig teuer werden.

Mietpreiserhöhung: Was ist erlaubt?

Dürfen Vermieter telefonisch eine sofortige Mieterhöhung verlangen?

Nein, denn die Miete erhöht sich nicht sofort und die Erhö­hung kann auch nicht münd­lich geltend gemacht werden. Es muss eine schrift­li­che Erhö­hungs- oder Ände­rungs­er­klä­rung geben.

Gibt es Grenzen für eine Indexmieterhöhung?

Nein, das sieht das Miet­recht derzeit nicht vor.

Dürfen Modernisierungsmaßnahmen in die Erhöhung eingerechnet werden?

Bei den Index­mie­ten können die Vermie­ter Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men finan­zi­ell nicht an die Mieter weiter­rei­chen. Eine Ausnahme bilden dabei Maßnah­men, auf die Vermie­ter keinen Einfluss haben, wie beispiels­weise neue Heizun­gen.

Wer zahlt die C02-Abgabe?

Die CO2-Abgabe für Öl und Gas haben bislang die Mieter in ihrer Neben­kos­te­n­ab­rech­nung erhal­ten. Das soll sich künf­tig ändern. Dann können nur noch zwischen zehn und 90 Prozent der Kosten weiter­ge­ge­ben werden, je nach ener­ge­ti­schem Zustand. Je schlech­ter dieser ist, desto weni­ger können die Vermie­ter auch weiter­rei­chen. Und umge­kehrt: Je besser der Zustand, desto mehr steht in der Neben­kos­te­n­ab­rech­nung.

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