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Kranke Arbeitnehmer: Das ist für euch erlaubt und das darf euer Chef

Nach drei Tagen eine Krankschreibung? Oder krank in den Urlaub fahren? Was müssen Beschäftige beachten, wenn sie im Job ausfallen und was dürfen sie trotz Krankheit machen? Wir klären auf!

Eine Frau, die an ihrem Arbeitsplatz weint Gesundheit Foto: Oliver Berg/dpa

Wenn uns eine schwere Erkältung heimsucht, kommen nur die Wenigsten auf den Gedanken, noch zur Arbeit zu gehen. Doch was darf ich, wenn ich als Arbeitnehmer krank geschrieben bin und es mir schon etwas besser geht? Wir geben euch hier den Überblick. Wir zeigen euch aber auch, welche Rechte euer Arbeitgeber hat.

1. Darf ich das Haus verlassen oder sogar reisen, wenn ich krank bin?

Ja! Man darf das Haus verlassen, auch wenn man offiziell krank geschrieben ist. Es ist erlaubt zum Beispiel einkaufen zu gehen oder theoretisch in die Berge zu fahren. Grundsätzlich soll man nur nichts machen, was den Heilungsprozess einschränkt. Doch, falls der Chef einen beim Kaffeeplausch sieht, kann das zu Problemen führen...

2. Kann ich gekündigt werden, wenn ich krank bin?

Ja. Denn sobald ein Mitarbeiter durch seine Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen, ist das möglich. Drei Punkte müssen erfüllt sein: Eine Gesundheitsprognose muss nachweislich schlecht sein. Zusätzlich muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Ausfall zu schweren betrieblichen Störungen und einem großem wirtschaftlichen Schaden führt.

3. Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?

Nein, eigentlich nicht. Denn man muss am ersten Tag die Krankheit beim Arbeitgeber melden. Ausnahme: Für den Arzt ist es nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer in den Tagen zuvor weder arbeiten noch einen Arztbesuch machen konnte (z.B. am Wochenende).

4. Kann man seinen Urlaub direkt nach Ende der Krankschreibung machen?

Ja, wenn dieser im Vorfeld genehmigt wurde.

5. Muss der Chef eine Krankschreibung akzeptieren?

Nein. Wenn er der Meinung ist, dass es nicht stimmt bzw. er eine triftige Begründung hat, weshalb der Arbeitnehmer nicht krank ist.

6. Wer krank ist, ist auch arbeitsunfähig?

Nein. Es gibt Krankheiten, bei denen nicht gleich eine Arbeitsunfähigkeit folgt. Zum Beispiel bei Allergien oder Akne.

7. Muss der Chef die Gründe der Krankheit wissen?

Nein. Der Arbeitgeber bekommt die Krankheit seitens des Arztes auch gar nicht mitgeteilt.

8. Hab ich eine Möglichkeit auf neuen Urlaub, wenn ich im Urlaub krank bin?

Ja. Sobald man nachweisen kann, dass man krank ist/war im Urlaub, hat man das Recht auf neuen Urlaub. Natürlich muss man auch in diesem Fall zu Beginn die Krankheit beim Arbeitgeber melden.

9. Darf mich mein Arbeitgeber nach Hause schicken, wenn er findet, dass ich krank aussehe?

Ja. Das ist sogar seine Pflicht. Falls er dich da behält und das zu Problemen führt, ist das eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht.

10. Muss ich in die Arbeit, wenn ich wieder fit bin, aber meine Bescheinigung noch weiter läuft?

Ja, das ist sogar Pflicht. Sobald man wieder arbeitsfähig ist, verfällt die Krankschreibung. 

11. Wenn ich nicht arbeiten kann, weil mein Kind krank ist: Habe ich das Recht auf Lohn?

Man darf daheim bleiben, aber unbezahlt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat jedoch die Möglichkeit seinen Lohn von der Krankenkasse teils erstattet zu bekommen.

12. Darf man während der Arbeitszeit zum Arzt?

Nein. Arztbesuche sind rechtlich reine Privatsache. Ausnahmen wären plötzlich auftretende Schmerzen oder Verletzungen, bei denen eine Wartezeit nicht zumutbar ist. (Ausnahme: Arzt hat außerhalb der Arbeitszeit nicht geöffnet)

13. Braucht man erst nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Nein! Nach der Krankmeldung beim Arbeitgeber zu Beginn der Krankheit, kann dieser auch schon am ersten Tag eine Bescheinigung verlangen.

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