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Nur einmal pro Monat grillen: Das ist erlaubt

Laut einer ANTENNE BAYERN Facebook-Umfrage haben 82 Prozent der Bayern bereits Anfang April angegrillt. Wir haben euch Regeln aufgeschrieben die ihr beim Grillen beachten solltet.

Würstchen und Burger brutzeln auf einem Grill Haus & Garten Foto: Pam Menegakis/Unsplash

2024 kam der Frühling eher schwer in die Pötte und trotzdem haben jetzt schon 82 Prozent der Bayern angegrillt. Sommerzeit ist Grillzeit. Wir haben euch alle wichtigen Regelungen aufgelistet, die ihr wissen solltet.

Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Wie oft gegrillt werden darf, ist nicht festgelegt. So befand das Amtsgericht Bonn, dass der Vermieter verpflichtet sei, darauf hinzuwirken, dass nur einmal pro Monat gegrillt werden darf und das Grillen 48 Stunden vorher angekündigt werden muss. Das Amtsgericht Westerstede hingegen erlaubte das Grillen bis zu zehnmal im Jahr. Wie oft man Grillen darf, ist also ein sehr individuell zu beurteilender Sachverhalt wo es immer auf den Einzelfall ankommt.

Was tun, wenn Nachbar ständig grillt?

Ein "Grillgesetz" gibt es nicht. Es gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das sogenannte Nachbarrechtsgesetz und landesrechtliche Regelungen. Dadurch gelten nicht überall die gleichen Regeln. Grundsätzlich darf der Nachbar also auch auf dem Balkon grillen, aber ihr seid zu der gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Die Nachbarn dürfen also nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill beeinträchtigt werden. Beim Grillen kann es sich sonst um einen Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz handeln. Das ist dann der Fall, wenn sich euer Nachbar von Geruch und/oder Qualm gestört fühlt.

250.000 Euro Strafe für Nachbarn, weil er grillt

Ein bezeichnendes Beispiel für einen Grill-Rechtsstreit gab es im März 2023. Ein 75-jähriger Rentner aus Bad Tölz in Oberbayern verklagte seinen Nachbarn, der nahezu jeden Tag auf de Terrasse grillte. Das Landgericht München gab ihm Recht und nun droht dem Nachbarn ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, wenn er die strengen Auflagen nicht einhält.

Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?

Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Auch das Grillgerät darf im Mietvertrag festgehalten werden. So kann dort beispielsweise stehen, dass das Grillen auf Holzkohle verboten ist. Wenn ihr eurem Mietvertrag steht, dass Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist, dürft ihr auch keinen Gas- oder Elektrogrill auf dem Balkon benutzen.

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