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Hecken und Bäume jetzt noch schneiden: Sonst drohen diese Strafen

Wenn ihr Hecken und Bäume nach dem Winter wieder auf Vordermann bringen wollt, solltet ihr euch beeilen! Zum Schutz von Vögeln ist es verboten, vom 1. März bis 30. September größere Schneidearbeiten vorzunehmen. Es drohen empfindliche Strafen. Welche das sind und was ihr beachten müsst, erfahrt ihr hier.

Ein Mann schneidet eine Hecke Haus & Garten Foto: Christophe Fouquin/Adobe Stock

Die ersten Sonnenstrahlen locken uns auch wieder in den Garten. Kühl ist's zwar immer noch, aber das Wetter ist perfekt für To Dos wie Hecken schneiden. Aber Obacht: Wollt ihr keine Geldstrafe riskieren, solltet ihr euch beeilen. Ab Dienstag, dem 1. März, greift wieder das sogenannte Verschneideverbot für Hecken und Bäume.

Was ist das für ein Verbot?

Das sogenannte Verschneideverbot für Hecken und Bäume tritt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September in Kraft. In dieser Zeitspanne ist es verboten, größere Schneidearbeiten vorzunehmen. Das ist so auch im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten. Dort heißt es in § 39 unter anderem:

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen:

(1) Es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Welche Strafen gibt es?

Das Verbot zu ignorieren, kann ggf. empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber stuft das nämlich als Ordnungswidrigkeit ein. Im schlimmsten Fall drohen euch Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Dabei ist es egal, ob ihr fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt habt.

Gibt's Ausnahmen?

Die gibt es tatsächlich. Damit Hecken oder Bäume nicht verwildern, sind kleinere Schnittarbeiten in dem genannten Zeitraum trotzdem erlaubt. Generell gilt: Kranke Bäume und Sträucher dürfen immer entfernt werden.

Sobald eure Hecke oder ein Baum droht auf einen Gehweg oder eine Straße zu fallen, seid ihr sogar dazu verpflichtet, die Gehölze zu schneiden. Ihr solltet vor dem Verschnitt aber immer darauf achten, dass sich keine Vögel oder anderen Tiere eingenistet haben. Wenn ihr auf der sicheren Seite sein und Ordnungsstrafen verhindern wollt, holt euch vor dem Verschnitt eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde ein.

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