Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Steuererklärung 2018: Mit diesen Tipps mehr Geld zurück

Sie ist lästig, aber am Ende freuen wir uns, wenn sie uns Geld einbringt: die Steuererklärung. Langsam wird es wieder Zeit, sämtliche Unterlagen zusammenzusuchen und die Steuerformulare auszufüllen. Mit diesen Tipps und Tricks holt ihr bei der Steuer mehr raus.

Steuererklärung Geld & Recht Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa

Die Steu­er­er­klä­rung gehört für viele zu den unan­ge­neh­men Pflich­ten im Leben. Jedes Jahr kommt sie wieder auf uns zu und manch einen treibt sie in die Verzweif­lung. Aber nach dem unlieb­sa­men Formu­lare-Ausfül­len stehen die Chan­cen oft gut, dass sich Arbeit­neh­mer über eine satte Rück­er­stat­tung und damit viel Geld freuen dürfen.

Aktu­elle Zahlen des Statis­ti­schen Bundes­amts besa­gen, dass in Deut­sch­land rund 24 Milli­o­nen Menschen unbe­schränkt steu­er­pflich­tig sind und dabei ausschließ­lich Einnah­men aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit und Kapi­tal­ein­künfte erzie­len. Davon haben zuletzt 11,6 Milli­o­nen Beschäf­tigte zu viel bezahlte Steu­ern zurück­er­stat­tet bekom­men, im Durch­schnitt 974 Euro.

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2018

Ab diesem Jahr gibt es mehr Zeit für die Steu­er­er­klä­rung. Die Dead­line für die Abgabe läuft nicht mehr Ende Mai aus, sondern erst­mals zum 31. Juli. Diese neue Frist gilt für Pflicht­ver­an­la­gun­gen. Wer ausschließ­lich als Arbeit­neh­mer beschäf­tigt ist, hat vier Jahre Zeit für seine Steu­er­er­klä­rung.

Diese Freibeträge gelten für Steuerpflichtige

Folgende Frei­be­träge werden bei der Steu­er­ver­an­la­gung berück­sich­tigt:

  • Grund­frei­be­trag: 9.000 Euro
  • Kinder­frei­be­trag beider Eltern­teile (inkl. Betreu­ungs­frei­be­trag): 7.428 Euro
  • Kinder­geld (1. und 2. Kind) 194 Euro
  • Kinder­geld (3. Kind) 200 Euro
  • Kinder­geld (ab 4. Kind) 225 Euro

Tipp 1: Pendlerpauschale nutzen


Das Finanz­amt gewährt Arbeit­neh­mern eine Pend­ler­pau­schale in Höhe von 0,30 Euro pro gefah­re­nem Kilo­me­ter. Dabei wird einzig der Hin- bzw. Rück­weg für die Wegstre­cke zwischen Wohnung und Arbeits­stelle (sog. erste Tätig­keits­s­tätte) berück­sich­tigt. Ihr soll­tet diese Pauschale bei der Steuer auf jeden Fall ange­ben. Eine Ausnahme gilt, wenn ihr mit öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln zur Arbeit fahrt. Wenn die Fahrt­kos­ten über dem Betrag der Pend­ler­pau­schale liegen, ist der höhere Betrag berück­sich­ti­gungs­fä­hig.

Auch Fahr­ten im Zuge von beruf­li­chen Auswärts­tä­tig­kei­ten oder Weiter­bil­dungs­maß­nah­men können von der Steuer abge­setzt werden. Die tatsäch­li­chen Kosten sind als Werbungs­kos­ten berück­sich­ti­gungs­fä­hig. Bei einer Fahrt mit einem eige­nen Pkw können auch durch die Dien­st­rei­se­pau­schale Hin- als auch Rück­weg mit je 0,30 Euro pro Kilo­me­ter geltend gemacht werden.

Tipp 2: Arbeitszimmer in der Steuer berücksichtigen

Wer zuhause einen Raum ausschließ­lich für Arbeits­zwe­cke nutzt, kann das steu­er­lich geltend machen. Vor allem für Lehrer, Profes­so­ren und Co. kommt das in Frage. Bis zu 1.250 Euro bringt das bei der Steuer. Die Decke­lung gilt nicht für solche Steu­er­pflich­ti­gen, die ihren Beruf ausschließ­lich in einem Arbeits­zim­mer zuhause ausüben.

Tipp 3: Kosten für Kinderbetreuung teilweise absetzbar

Eltern mit Kindern unter 14 Jahren können Betreu­ungs­kos­ten zu zwei Drit­teln von der Steuer abset­zen. Deshalb bei der Angabe nicht verges­sen und auch an die Nach­weise (z.B. Rech­nung) denken.

Tipp 4: Für das Alter vorsorgen

  • Private und gesetz­li­che Renten­ver­si­che­rung: Für das Steu­er­jahr 2018 können Steu­er­pflich­tige solche Alters­vor­sor­ge­ab­ga­ben bis zu einem Höchst­be­trag von 23.712 Euro anset­zen, wovon das Finanz­amt 86 Prozent berück­sich­tigt.
  • Ries­ter-Rente: „Geries­tert“ wird in Deut­sch­land seit 2002. Mithilfe staat­li­cher Zula­gen und geför­dert durch einen Sonder­aus­ga­be­n­ab­zug soll sie seit­her den Einstieg in die private Alters­vor­sorge erleich­tern. Die jähr­li­che Förde­rung von Staats­seite hat neuer­dings einen Umfang von bis zu 175 Euro, das ist die Grund­zu­lage, die alle Ries­ter-Versi­cher­ten erhal­ten.
  • Betrieb­li­che Alters­vor­sorge: Oft bieten Arbeit­ge­ber eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge an. Bis zu 3.120 Euro werden pro Jahr geför­dert.
  • Rürup-Rente: Das gilt in glei­cher Weise für die Rürup-Rente, die sich als einzi­ges staat­lich geför­der­tes Ange­bot an Selb­stän­dige rich­tet. Solange der jähr­li­che Steu­er­frei­be­trag nicht über­schrit­ten wird, können auch die steu­er­li­chen Vorteile, die sich aus der Veran­la­gung als Sonder­aus­ga­ben erge­ben, nicht in Anspruch genom­men werden.
  • Tipp 5: Ehrenamtliche Tätigkeit

    Wer ehren­amt­lich in einem Verein oder einer sozi­a­len Einrich­tun­gen tätig ist, kann 720 Euro als Aufwands­ent­schä­di­gung steu­er­frei dazu verdie­nen. Die Übungs­lei­ter­pau­schale beträgt 2.400 Euro.

    Steuererklärung 2018: Darauf solltet ihr auch achten

    • Steuererklärung Foto: ANTENNE BAYERN
    • Steuererklärung Foto: ANTENNE BAYERN
    • Steuererklärung Foto: ANTENNE BAYERN
    • Steuererklärung Foto: ANTENNE BAYERN
    • Steuererklärung Foto: ANTENNE BAYERN

    Das könnte dich auch interessieren