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Hättet ihr gewusst? Diese Dinge sind im Supermarkt verboten

Wer kennt das nicht, den Einkauf in die eigene Tasche packen bevor man zahlt oder das Deo kurz sprühen, um dran zu riechen. Aber was davon ist eigentlich verboten? Das erfahrt ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Frau kauft ein im Supermarkt Lifestyle Foto: phpetrunina14/Adobe Stock

Auch im Supermarkt gibt es Regeln – was ist denn jetzt verboten?

Erst Essen, dann bezahlen

Durch den Laden laufen und schon mal ein paar der Einkäufe kosten, oder den quengelnden Kindern was zu essen geben - sollte doch eigentlich kein Problem sein… ist es aber. Denn auch wenn man am Ende die leere Verpackung zahlen möchte, ist es verboten die Ware schon davor zu essen. Denn solange sie nicht bezahlt ist, ist die Ware Eigentum des Ladens.

Verpackungen

Die darf man nur öffnen, wenn man dabei nichts beschädigt. Heißt an einem Shampoo riechen ist erlaubt. Eine Folie oder andere Verpackungen vorher abmachen, um dran zu riechen oder zu probieren ist aber Verboten - denn dann kann der Artikel nicht mehr als Neu verkauft werden.

Der Einkauf in meiner Tasche

Auch das ist verboten: Den Einkauf in seine eigene Tasche zu packen, bis man an der Kasse ist. Auch wenn man dort alles aufs Kassenband legt, ist vorher nicht ersichtlich, ob man es auch wirklich kaufen möchte.

Um auf Nummer Sicher zu gehen – einfach einen Einkaufswagen oder einen Korb mit in den Supermarkt nehmen.