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Tabak, Alkohol und Sand: Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

Pflanzen und gar kleinere Tiere sind für viele Reisende immer noch ein beliebtes Souvenir. Was viele nicht wissen, dass die Artenvielfalt der Länder meist unter Naturschutz steht und bei der Rückreise empfindliche Strafen vom Zoll drohen. Eine Webseite informiert jetzt, welche Mitbringsel verboten sind.

Frau steht im Souvenir Laden Reisen Foto: Davide Angelini/Adobe Stock

Im vergangenen Jahr musste der Zoll bundesweit mehr als 1.300 Beschlagnahmeverfahren wegen geschützter Tiere oder Pflanzen einleiten. Diese wurden zumeist als Urlaubssouvenir von Touristen mitgenommen und an den Flughäfen vom Zoll entdeckt. Viele wissen nicht einmal, dass es sich dabei um eine Straftat handelt. Die illegale Einfuhr von geschützten Pflanzen und Tieren verstößt aber gegen den Artenschutz.

Oftmals werden Reisenden in den Urlaubsländern Andenken, wie Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen, ausgestopfte Tiere oder exotische Pflanzen verkauft. Hier kann es auf der Rückreise aber schnell Ärger mit dem Zoll geben. Wer gegen die Artenschutzbestimmungen verstößt, dem drohen hohe Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren.

Richtmengen für Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten

Darüber informiert der Zoll.

1. Alkoholische Getränke

  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein oder Marsala
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier
  • Wein darf aus EU-Staaten für die private Verwendung in unbegrenzter Menge eingeführt werden.

2. Tabakwaren

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm loser Rauchtabak

Für die Länder Bulgarien, Ungarn, Litauen, Lettland, Rumänien und Kroatien galten bis Ende 2017 strengere Auflagen. Seit Anfang 2018 gelten nun aber auch hier dieselben Freigrenzen wie für andere Mitgliedstaaten der EU.

3. Kaffee

  • 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren

4. Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug

Bei der Einreise nach Deutschland mit dem Auto – aus einem anderen EU-Land – dürft ihr, zusätzlich zum Tankinhalt, maximal 20 Liter im Reservekanister einführen.

Diese Höchstmengen gelten für Einfuhren aus dem Nicht-EU-Ausland:

1. Alkoholische Getränke, Mindestalter 17 Jahre

  • 1 Liter Spirituosen, Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke, Alkoholgehalt bis maximal 22 Vol.-% oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter Wein und
  • 16 Liter Bier

2. Tabakwaren, Mindestalter 17 Jahren

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm loser Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

3. Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug

Zusätzlich zum Tankinhalt ist die Einfuhr von maximal 10 Liter Benzin oder Diesel, abgefüllt in einen Reservekanister, erlaubt.

4. Andere Waren (Kaffee, Schmuck, Kleidung, Elektronik)

  • Zollfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • Bei Flug- und Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  • Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von maximal 175 Euro

Vor der Reise informieren

Die Artenschutzbestimmungen sind streng reguliert und unterscheiden sich von Land zu Land. Um hier den Überblick zu behalten und Strafen zu vermeiden, empfiehlt es sich vor Reiseantritt die jeweiligen Zollbestimmungen für das Land zu prüfen. Das Hauptzollamt Nürnberg hat jetzt eine Webseite veröffentlich, auf der ihr prüfen könnt, welche exotischen Souvenirs erlaubt sind und welche nicht. 

Kauft keine gefälschten Markenartikel

Für Privatpersonen ist es nicht strafbar, eine Markenfälschung zu kaufen. Jedoch nur, wenn es sich nicht um Massen handelt, die zum gewerblichen Verkauf genutzt werden. Allerdings kann es passieren, dass euer im Internet bestelltes Produkt vom Zoll beschlagnahmt wird, da es sich um eine Fälschung handelt. Für Urlaubsreisende bedeutet das: Ein paar Markenfälschungen zu kaufen, ist in Ordnung und nicht strafbar. Der Zoll kontrolliert bei der Rückreise nach Deutschland aber, ob die Reisefreigrenze überschritten wurde. Wenn das der Fall ist, müssen Steuern gezahlt werden. Tipps zum Erkennen von Fake-Ware des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland findet ihr hier.

Sand vom Strand mitnehmen – bis zu 3.000 Euro Strafe

Sand, Steine oder Muscheln als Souvenir aus dem Italien-Urlaub mitzunehmen kann teuer werden. Wenn ihr auf Sardinien erwischt werdet, müsst ihr mit Strafen zwischen 500 und 3.000 Euro rechnen. Doch viele wissen das nicht und füllen jeden Sommer Sand in Flaschen. So waren im Juni 2022 zwei Frauen auf Sardinien mit fast 220 Steinen sowie rund 160 Muscheln von verschiedenen Stränden festgenommen worden, schreibt reisereporter.de.

Gesetzlich verboten ist „jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kieseln oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge“, warnt das Auswärtige Amt. Ähnlich wie in Italien ist auch im Vereinigten Königreich und in Griechenland die Mitnahme von (Kiesel-)Steinen verboten. In beiden Ländern könnt ihr hier eine Strafe bis zu 1000 Euro bekommen. Die Steine gelten dort als natürlicher Schutz für den Strand.

Korallen: Lieber nicht mitnehmen

Steinkorallen sind als Souvenir tabu - egal in welchem Land ihr euch befindet, denn sie tragen entscheidend zur Entstehung von Riffen bei. Auch bei Muscheln und Schneckenhäusern solltet ihr aufpassen. Beispielsweise sind alle Riesenmuscheln geschützt.  „Eine kleine Tüte mit Muscheln ist okay“, verrät der Artenschutzexperte Franz Böhmer vom Bundesamt für Naturschutz dem reisereporter. 

Achtet den Artenschutz

Für Jagdtrophäen von geschützten Tierarten, exotische Felle und Pelzmäntel, lebende oder ausgestopfte Vögel und Nashornprodukte benötigt ihr für die Einfuhr ein artenschutzrechtliches Dokument. Das gilt auch für Schmuck, der zum Beispiel zu Teilen aus Tieren besteht. Dazu gehören unter anderem Ketten oder Ringe aus Elfenbein oder Taschen aus Schlangenleder. Eine genaue Liste aller Dinge, die unter Artenschutz stehen, zeigt die Webseite „artenschutz-online.de“ der deutschen Zollverwaltung und des Bundesamts für Naturschutz (BfN).

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