Elektronische Patientenakte 2025: Alles, was ihr wissen müsst
Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 für alle gesetzlich Versicherten. Was das für eure Gesundheitsdaten bedeutet und wie ihr sie nutzen könnt, erfahrt ihr hier.


Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein digitaler Ordner, in dem alle eure Gesundheitsdaten gespeichert werden. Ärzte und medizinische Einrichtungen können hier wichtige Informationen wie Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne einstellen, sofern ihr dem nicht widersprochen habt. Nun kommt sie für alle, erklärt die Verbraucherzentrale.
Wie funktioniert die ePA?
Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten wie beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus dann an einem einzigen, digitalen Ort liegen. Künftig sollen etwa auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass dort hinterlegt sein.
Wer das erste Mal einen Blick in seine ePA wirft, wird feststellen: Hier gibt es noch nicht viel zu sehen. Anfangs ist die Akte nämlich leer. Ärztinnen und Ärzte sind zwar ab ihrem Ausrollen dazu verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen. Ältere Befunde und Co. müssen sie aber nicht hochladen.
Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, das selbst zu tun. Oder ihre Krankenkasse darum zu bitten, zweimal innerhalb von 24 Monaten können sie das tun. Bis zu zehn ältere medizinische Dokumente digitalisiert die Kasse dann, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Welche Vorteile bringt mir die Patientenakte?
Die ePA bietet zahlreiche Vorteile. Sie erleichtert den Informationsaustausch zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen, vermeidet Doppeluntersuchungen und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf eure Gesundheitsinformationen in Notfällen. Zudem könnt ihr leichter ärztliche Zweitmeinungen einholen und Arztwechsel werden einfacher.
Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?
Trotz hoher Sicherheitsstandards besteht immer das Risiko von Datenlecks oder Cyberangriffen. Technische Probleme wie Systemausfälle oder eine langsame Internetverbindung können ebenfalls den Zugang zur ePA erschweren.
Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?
Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA schrittweise für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Eure Krankenkasse wird euch über die Bereitstellung informieren. Ihr könnt der Einrichtung einer ePA widersprechen, wenn ihr dies nicht wünscht. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Ihr könnt jederzeit widersprechen, und eure Entscheidung darf keine negativen Auswirkungen auf eure Gesundheitsversorgung haben. Die ePA wird über eine spezielle App eurer Krankenkasse genutzt, die ihr auf eurem Smartphone, Tablet oder Computer installieren könnt. Ihr müsst euch registrieren und anmelden, um Zugriff zu erhalten. Ohne geeignetes Endgerät könnt ihr keine Daten einsehen oder verwalten. Ihr könnt jedoch eine Vertrauensperson benennen, die in eurem Namen die ePA verwaltet.
Ihr habt die volle Kontrolle über den Zugriff auf eure ePA. Ihr entscheidet, wer Zugriff erhält und könnt jederzeit Berechtigungen erteilen oder widerrufen. Der Zugriff ist zeitlich begrenzt und nur erlaubt, wenn er für die Behandlung notwendig ist. Ihr könnt die Zugriffsdauer individuell anpassen.
Wie widerspreche ich der elektronischen Patientenakte?
Die Nutzung der ePA ist und bleibt freiwillig. Wer nicht möchte, dass eine für ihn oder sie eingerichtet wird, sollte rechtzeitig widersprechen. Über den genauen Weg informiert man sich dabei bei der eigenen Krankenkasse.
Doch auch, wenn die ePA bereits eingerichtet ist, gibt es die Möglichkeit, sie wieder löschen zu lassen. Wer die ePA hat löschen lassen und sich wieder umentscheidet, kann sich einfach bei der Krankenkasse melden, die richtet sie dann wieder ein.
Was kommt in die ePA?
In eure ePA kommen alle wichtigen Gesundheitsdaten, die von Ärzten während der Behandlung erhoben werden. Ihr könnt auch selbst Daten hinzufügen oder bestimmte Informationen verbergen. Die Sicherheit eurer Daten hat höchste Priorität. Die ePA unterliegt strengen Sicherheitsvorgaben und alle Daten sind verschlüsselt. Nur ihr und von euch autorisierte Personen haben Zugriff auf die Inhalte.
Wie bekomme ich Zugriff auf die ePA?
Die Arztpraxis, die Physiotherapeutin oder das Sanitätshaus bekommen über das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte Zugriff auf die Daten, die in der ePA liegen und die für sie sichtbar sind.
Wer die vollen Möglichkeiten nutzen will, braucht die ePA-App seiner Krankenkasse. Wie die genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Alternativ soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich über eine Browser-Anwendung am PC Zugang zur ePA zu verschaffen.
Was es für den Zugang braucht:
- Elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion: «Die erkennt man daran, dass sich ein kleines Funkwellen-Symbol auf der Karte befindet», sagt Wolter.
- PIN: Die müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern - das kann man auch vorab schon tun. «Die bekommen Sie allerdings nicht einfach so per Post zugeschickt, sondern Sie müssen sich authentifizieren», sagt Wolter. Gängig ist das Postident-Verfahren, bei dem man sich in der Postfiliale vor Ort mit dem Personalausweis legitimiert.
- Endgerät: Die mobilen Betriebssysteme Android 10 oder iOS 16 sollten es auf dem Smartphone mindestens sein.
Wer Unterstützung braucht, kann sie bei seiner Krankenkasse bekommen: Mit dem Ausrollen der ePA sind die Kassen verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die bei der Einrichtung unterstützen.
Ist die App einmal zum Laufen gebracht, kann man die Dokumente in der ePA einsehen. Um sich in der App anzumelden, muss man dann die elektronische Gesundheitskarte ans Smartphone oder PC-Kartenlesegerät halten.