Abfahrtsperren im Landkreis Rosenheim: Schutz vor Ausweichverkehr
Ab dem 15. August 2025 werden im Landkreis Rosenheim erstmals temporäre Abfahrtsverbote auf Landstraßen eingeführt. Ziel ist es, den Ausweichverkehr von der A8 bei Stau zu unterbinden und die Anwohner zu entlasten. Was das für euch bedeutet, erfahrt ihr hier.


Ab dem 15. August 2025 treten im Landkreis Rosenheim entlang der Autobahn A8 erstmals temporäre Abfahrtsverbote in Kraft. Diese Maßnahme soll den Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn unterbinden und die Anwohner entlang der Landstraßen entlasten. Die Regelung orientiert sich an den bereits bekannten Abfahrtssperren in Tirol und wird zunächst bis zum Ende der bayerischen Sommerferien getestet.
ANTENNE BAYERN Verkehrsexperte Christian Franz hat die Abfahrtsperren für euch gecheckt.
Wo und wann gelten die Abfahrtsverbote?
Die Abfahrtsverbote greifen auf mehreren Landstraßen nahe folgender Anschlussstellen der A8 im Landkreis Rosenheim:
- 100a Bad Aibling
- 100b Rosenheim-West
- 101 Dreieck Inntal
- 102 Rosenheim
- 103 Rohrdorf
- 104 Achenmühle
- 105 Frasdorf
- 106 Bernau a. Chiemsee
- 107 Felden
An der Autobahn A93 sind bei Stau folgende Ausfahrten bzw. Anschlussstellen betroffen:
- 57 Reischenhart
- 58 Brannenburg
Die Sperren gelten jeweils freitags bis sonntags sowie an Feiertagen, wenn es auf der Autobahn zu Stau oder stark stockendem Verkehr kommt. Die Entscheidung über die Aktivierung trifft die Verkehrspolizei in Abstimmung mit der Autobahn GmbH und dem Landkreis Rosenheim.
Wer die Staus weiträumig und frühzeitig beispielsweise über die B 304 umfährt, ist von den Abfahrtsperren nicht betroffen.
Wie wird auf die Abfahrtsverbote hingewiesen?
An den betroffenen Straßen werden neue Verkehrsschilder mit dem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzzeichen „für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn“ aufgestellt. Diese Schilder machen deutlich, dass die Durchfahrt für den Ausweichverkehr untersagt ist.
Was gilt für Touristen und Zielverkehr?
Wer ein konkretes Reiseziel in den gesperrten Ortschaften hat, darf die betroffenen Straßen weiterhin befahren. Dazu zählen:
- Hotelgäste mit Buchungsbestätigung
- Besucher mit privater Einladung
- Touristen mit Tickets oder Reservierungen für Ausflugsziele
Bei Kontrollen durch die Polizei müssen diese Nachweise glaubhaft vorgelegt werden. Ohne plausiblen Nachweis ist die Weiterfahrt untersagt. Wie das bei Ausflugszielen ohne Tickets ist, ist aktuell noch nicht klar.
Werden Kontrollen durchgeführt?
Die Einhaltung der Abfahrtsverbote wird durch die Polizei stichprobenartig überprüft. Ob bei Verstößen Bußgelder verhängt werden, ist aktuell noch nicht bekannt.
Darf der Landkreis Rosenheim das einfach so?
Die Maßnahmen stützen sich auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese erlaubt Verkehrsbeschränkungen, wenn eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine unzumutbare Belastung der Anwohner vorliegt. Zuständig für die Anordnung ist das Landratsamt Rosenheim als lokale Straßenverkehrsbehörde.
Das Landratsamt muss jeweils dokumentieren, dass die Bedingungen für eine Sperrung gegeben sind – etwa durch Staudaten, Lärmwerte oder Umweltbelastungen.
Ein explizites „Abfahrtsverbot“ auf der Autobahn sieht die StVO nicht vor. Der Bund wählt deshalb einen indirekten Weg: Das Abfahren selbst bleibt formal erlaubt, der anschließende Verkehr durch die Orte wird jedoch rechtlich unterbunden. Damit können Autofahrer ohne Ziel in der Region die Strecke nicht mehr als Ausweichroute nutzen.
Die Durchfahrtssperren im Überblick
- Zeitraum: Freitags bis sonntags sowie an Feiertagen
- Anlass: Nur bei nachgewiesenem Stau oder stockendem Verkehr auf der A8
- Gebiet: Ortsdurchfahrten entlang der Ausweichrouten
- Beschilderung: Neue Verkehrsschilder mit Durchfahrtsverboten werden an neuralgischen Punkten aufgestellt
- Hinweise: LED-Hinweistafeln auf der A8 informieren Autofahrer über die geltenden Sperrungen
- Kontrollen: Die Polizei überwacht die Einhaltung stichprobenartig vor Ort
Warum sind die Abfahrtsverbote notwendig?
Der Landkreis Rosenheim leidet seit Jahren unter dem hohen Verkehrsaufkommen, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen. Bei Stau auf der A8 weichen viele Autofahrer auf die parallel verlaufenden Landstraßen aus, was zu erheblichen Lärm- und Staubelastungen für die Anwohner führt. Mit den neuen Abfahrtsverboten soll dieser Ausweichverkehr reduziert und die Lebensqualität der Anwohner verbessert werden.
Könnte das Abfahrtsverbot auch in anderen Landkreisen gelten?
Vorbild für die Maßnahme ist das angrenzende österreichische Bundesland Tirol, wo schon länger ganz ähnliche Regelungen in Kraft sind. Auch gibt es in der Region bereits Ausweichverbote für Lastwagen, wenn es sich auf der Inntalautobahn staut, weil Österreich Dosierverkehr angeordnet hat.
Mit den Durchfahrtsverboten auch für Autofahrer könnte der Landkreis Rosenheim nun selbst zum Vorbild werden: Es gebe schon jetzt viele Nachfragen aus anderen betroffenen Landkreisen, berichtete der Rosenheimer Landrat Otto Lederer. Auch der ADAC Südbayern geht davon aus, dass die Verbote Signalwirkung für andere Regionen haben dürften.