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Aktivist geht gegen Geldstrafe nach AKW-Sprengung vor

Kurz vor der Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld klettert ein Mann auf einen Mast. Es kommt zu Verzögerungen. Später soll der 38-Jährige dafür zahlen - doch das sieht er gar nicht ein.

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Prozess wegen Störung der Sprengung der Kühltürme Pia Bayer/dpa

Schweinfurt (dpa/lby) - Seinetwegen verzögerte sich die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld - doch die Strafe dafür sieht der kürzlich verurteilte Kernkraft-Aktivist nicht ein. Der Mann habe Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt von vergangener Woche eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bisher habe der Verteidiger des 38-Jährigen allerdings noch nicht gesagt, ob es auf eine Revision oder Berufung hinauslaufen wird. 

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt.

Der Mann war vor der Sprengung am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines vorher ausgewiesenen Sperrbereichs geklettert und hatte die Aktion damit um rund eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln.

© dpa-infocom, dpa:250919-930-57694/1