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Angeklagter gesteht Missbrauch von mehreren Heimkindern

Vor mehr als 26 Jahren sollen Heimkinder sexuell missbraucht worden sein, die in einem Kinderdorf in Unterfranken lebten. Der Verdächtige räumt die Vorwürfe ein, will sich aber nicht genau erinnern.

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Gericht Schweinfurt Pia Bayer/dpa

Schweinfurt (dpa/lby) - Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Schweinfurt eingeräumt, sich an mehreren Jungen vergangen zu haben. Der 56-Jährige sagte allerdings zum Auftakt des Berufungsverfahrens, er könne sich nicht konkret an die Taten erinnern. Den Darstellungen der Opfer zu den Übergriffen, so wie in der Anklage festgehalten, werde er nicht entgegentreten. «Es tut mir unheimlich leid», sagte der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft und auch die beiden Nebenklagevertreter bezweifelten die angeblichen Erinnerungslücken des Mannes, der sich nach eigenen Angaben vor allem «schwierige» Jungen ausgesucht habe. Auf mehrfache Nachfrage machte der Angeklagte schließlich detaillierte Angaben zu den sexuellen Handlungen. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte der Verdächtige nichts zu den Vorwürfen gesagt.

Missbrauch auch auf einer Alm

Der Mann war um die Jahrtausendwende herum als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und versuchten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Die Opfer sollen bei den Übergriffen in den Jahren zwischen etwa 1998 bis 2000 zwischen 11 und 15 Jahre alt gewesen sein. 

Ersturteil 2025

Ursprünglich waren in dem Komplex zwei Männer angeklagt - der 56-Jährige und ein 1981 geborener Mann, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte.

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte im Januar 2025 den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Der Ältere legte Berufung ein. Im Fall des anderen Angeklagten ging die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls in Berufung, nahm diese später aber wieder zurück.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten damals Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert.

Vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen des 56-Jährigen berichtet. Bis auf zwei Fälle sind alle anderen verjährt.

© dpa-infocom, dpa:260415-930-947580/2