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Ganztagsbetreuung für Erstklässler: Bayern startet mit Rechtsanspruch – So läuft die Umsetzung im neuen Schuljahr

Ab dem neuen Schuljahr haben Eltern von Erstklässlern in Bayern einen Anspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung. Familienministerin Scharf sieht das Land gut vorbereitet, doch es gibt auch kritische Stimmen. Wie die Umsetzung im Freistaat läuft, erfahrt ihr hier.

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Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) Felix Hörhager/dpa

Ab dem neuen Schuljahr gilt in Bayern der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler. Eltern können damit für ihre Kinder einen Platz in einer Betreuungseinrichtung wie Hort, Mittagsbetreuung oder im offenen Ganztag beanspruchen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet

Mit dem Schuljahresbeginn tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft – zunächst für die erste Klasse. Familienministerin Scharf betont, dass aktuell alle Erstklässler, deren Eltern dies wünschen, einen Platz erhalten können. Beschwerden oder Klagen sind laut Ministerium bislang nicht bekannt.

Kritik und Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Opposition im Landtag äußert Zweifel, ob die Umsetzung überall reibungslos funktioniert. Besonders die Grünen kritisieren, dass keine bayernweiten, konkreten Zahlen zur Platzvergabe vorliegen. Der Lehrerverband BLLV befürchtet, dass ältere Kinder ihren Betreuungsplatz verlieren könnten, weil Plätze für Erstklässler benötigt werden. Das Familienministerium weist diese Sorge zurück.

Beispiel Passau: Bedarf und Ausbau der Plätze

Die Stadt Passau hat sich intensiv auf den Start vorbereitet und bietet ab September 2026 insgesamt 1.021 Plätze für Schulkinder an. Eine Umfrage unter den Familien zeigte, dass etwa 80 Prozent der teilnehmenden Eltern einen Betreuungsbedarf nach Unterrichtsende haben. Die vorhandenen Plätze decken laut Stadtverwaltung den aktuellen Bedarf ab. Um das Angebot zu sichern, wurden an mehreren Schulen zusätzliche Räume geschaffen und bestehende Einrichtungen erweitert.

Stufenweise Einführung bis 2029

Der Rechtsanspruch wird schrittweise umgesetzt: Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt er für Erstklässler, jedes Jahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Ab 2029 haben dann alle Grundschulkinder in Bayern einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.