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Geldstrafe für Mann nach Protest bei AKW-Sprengung bleibt

Ein Mann klettert aus Protest gegen den Atomausstieg auf einen Strommast – dafür soll er nun zahlen. Auch ein Zivilverfahren wegen Schadenersatz läuft noch gegen ihn.

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Berufungsverfahren: Störung der Sprengung der Kühltürme Daniel Vogl/dpa

Schweinfurt (dpa) - Weil er vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld in einem abgesperrten Bereich auf einen Strommast geklettert ist, soll ein Mann eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Schweinfurt änderte allerdings das dahingehende Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September: Statt 80 Tagessätze je 50 Euro soll der Angeklagte nun nur noch 60 Tagessätze je 30 Euro zahlen. Die geringere Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs begründete die Richterin unter anderem mit dem umfassenden Geständnis des Mannes.

In anderen Punkten verwarf die Kammer die Berufung des 38-Jährigen aus Karlsruhe als unbegründet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 

Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.

Sein Verteidiger hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft darauf, den Berufungsantrag des Angeklagten als unbegründet zu verwerfen.

Aktivist fühlt sich zu Unrecht am Pranger

Der 38-Jährige steht nach eigenen Worten hinter seiner Tat und ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe keine Menschen geschädigt, sagte der Mann aus Baden-Württemberg mit Blick auf viele Proteste von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.

Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hätten beispielsweise nach Rollfeld-Blockaden auf Flughäfen deutliche mildere Urteile als er bekommen - und das, obwohl hunderte Flüge gestrichen worden und Tausende Passagiere betroffen gewesen seien. Die Richterin verwies allerdings darauf, dass unter den verurteilten Klimaaktivisten auch Heranwachsende gewesen sein könnten, der angeklagte Atomkraftbefürworter aber bei der Tat erwachsen gewesen sei. 

Protest gegen Atomausstieg

Nach jahrelanger Planung sollten am 16. August 2024 die Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt werden. Per Allgemeinverfügung war es laut Landratsamt Schweinfurt an dem Tag verboten, einen Sperrbereich zu betreten. 

Der in Pforzheim geborene Angeklagte hatte sich nach eigenen Worten in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am Sprengtag gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert. 

Die Kühltürme fielen knapp eineinhalb Stunden später als geplant, weil der Aktivist erst aus einer Höhe von etwa sechs Metern und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, hatte der 38-Jährige sein Handeln erklärt.

Allein für die eingesetzten 200 Polizisten verlängerte sich allerdings so der Arbeitstag um mindestens eineinhalb bis zwei Stunden, hatte der Staatsanwalt vorgetragen.

Preussenelektra will Schadenersatz

Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert ist nach Landgerichtsangaben auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.

© dpa-infocom, dpa:260511-930-65118/1