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Minister sieht Bayern für Stromausfall gewappnet

Im Falle eines Stromausfalles wie in Berlin wäre Bayern Innenminister Herrmann zufolge gut aufgestellt. Konkrete Hinweise auf einen Anschlag auf die kritische Infrastruktur gibt es im Freistaat nicht.

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Stromausfall in Berlin Christophe Gateau/dpa

München (dpa/lby) - Im Freistaat liegen dem Innenministerium zufolge keine konkreten Hinweise auf einen Angriff auf die kritische Infrastruktur vor. Mit Blick auf den in Berlin mutmaßlich durch einen linksextremistischen Brandanschlag verursachten Stromausfall teilte Minister Joachim Herrmann (CSU) mit: «Bayern ist gut gerüstet, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und den Schutz kritischer Infrastrukturen in Krisensituationen bestmöglich zu gewährleisten.» 

Die Vorbereitung auf mögliche Stromausfälle sei zentraler Bestandteil der Krisenvorsorge, so Herrmann weiter. Landratsämter, kreisfreie Städte und Gemeinden in Bayern seien verpflichtet, Notfallpläne vorzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren. 

Evakuierungspläne in den Kommunen

Bei einem langanhaltenden Stromausfall im Winter mit Frost wären umfangreiche Evakuierungsmaßnahmen möglich. Diese beinhalteten neben der kurzfristigen Belegung von Pensionen und Hotels auch die Einrichtung von Aufnahme- und Betreuungsstellen in Messe-, Sport- und Veranstaltungshallen. Sämtliche 96 Kreisverwaltungsbehörden müssten Pläne für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von mindestens 1.000 Personen vorhalten.

Zudem würden weitere Notstromgerätesätze beschafft. Mittelfristig sollen alle 96 Kreisverwaltungsbehörden mit einem solchen ausgestattet sein. 20 Sätze mit Netzersatzanlagen, Lichtmasten und mobilen Stromerzeugern stünden bereits zur umgehenden Auslieferung bereit.

Die Fachgruppen Elektroversorgung des Technischen Hilfswerkes (THW) sollen mit leistungsstarken Notstromaggregaten ausgestattet werden, um im Bedarfsfall Einsatzstellen, Notunterkünfte sowie Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Kliniken oder Wasserversorgungsanlagen zu unterstützen.

Der Schutz der Betriebsanlagen kritischer Infrastrukturen ist laut Ministerium grundsätzlich Aufgabe der Betreiber, im Bereich der Stromversorgung also der Energieversorgungsunternehmen.

© dpa-infocom, dpa:260106-930-503931/1