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München droht Kiosken mit nächtlichem Flaschenbier-Verbot

Lärm, Müll und Glasscherben nerven Anwohner im Münchner Univiertel – jetzt droht Kiosken ein Verbot, das Feiernde empfindlich treffen könnte. Was steckt hinter dem Streit?

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Drohendes Verkaufsverbot für Flaschenbier im Münchner Univiertel Felix Hörhager/dpa

München (dpa) - Im Münchner Univiertel droht ein nächtliches Verkaufsverbot für Flaschenbier. Als Grund nannte die Stadt massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhofen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. «Sollte bis Mitte Juli keine deutliche Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen», sagte nun Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). 

Bereits im Sommer 2025 war das Thema im Studentenviertel hochgekocht. Damals verhängte die Stadt Verkaufsverbote für Kioske: ab 20.00 Uhr galten diese für Chips, ab 22.00 Uhr auch für Flaschenbier zum Mitnehmen. Eine Regelung, die kurz darauf wieder kassiert wurde. Dieses Jahr zum Start der Freiluftsaison verpflichteten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol-to-go zu verkaufen. Plakate appellierten zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. 

«Zuweilen respektlos»

Gefruchtet hat das offenbar nicht: «Je dichter das Feier-Geschehen, desto weniger ist die Rücksichtnahme auf Anwohnende im Bewusstsein», berichtet das Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM) des Sozialreferats nun. Mehrere Kioske hielten sich nicht an die freiwillige Selbstverpflichtung, nach Mitternacht kein Bier mehr zu verkaufen. Einige Betriebe gäben entgegen den gesetzlichen Vorgaben sogar hochprozentigen Alkohol außerhalb der Ladenschlusszeiten ab. Die Folge: Buß- und Zwangsgelder, heißt es von der Stadt, die zudem über den Umgang einiger Kioskbetreiber mit städtischen Mitarbeitenden klagt. Der sei «zuweilen respektlos». 

Krause bittet um Rücksichtnahme

Sehr zum Ärgernis von Rathauschef Krause: «Ein Miteinander von Feiernden, Gewerbetreibenden und Anwohnenden kann nur gelingen, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen», erklärte er und forderte die Beteiligten auf, sich an die vorgeschriebenen und vereinbarten Regeln zu halten und dafür zu sorgen, dass sich der Lärm auf den Straßen ab 22 Uhr deutlich minimiert. 

Keine «Spätis» in Bayern

Dass das in München überhaupt ein Thema ist, hat mit dem bayerischen Ladenschlussgesetz zu tun. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es hier keine Spät-Kioske, meist «Späti» genannt. Geschäfte müssen in der Regel um 20.00 Uhr schließen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibe, dürfe auch danach neben Essen und Trinken aus dem Lokal auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen, in begrenzter Auswahl.

© dpa-infocom, dpa:260629-930-304672/1