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Wärmepumpen-Förderung in Bayern: Das ändert sich ab sofort – Weniger Zuschuss für viele, mehr Unterstützung für Familien und Haushalte mit geringem Einkommen

Ab heute gelten neue, sozial gestaffelte Regeln für die Wärmepumpen-Förderung. Die Zuschüsse werden gezielter verteilt: Familien und Haushalte mit geringem Einkommen profitieren besonders, während für viele andere der Zuschuss sinkt. Alle Details zu den neuen Förderbedingungen lest ihr hier.

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Heizungsthermostat Hendrik Schmidt/dpa

Ab sofort gelten in Bayern neue, sozial gestaffelte Regeln für die Wärmepumpen-Förderung. Die Zuschüsse werden gezielter verteilt: Familien und Haushalte mit geringem Einkommen profitieren besonders, während für viele andere der Zuschuss sinkt. Alle Details zu den neuen Förderbedingungen lest ihr hier.

Grundförderung bleibt bei 30 Prozent

Alle Antragsberechtigten erhalten weiterhin einen Basis-Zuschuss von 30 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe. Diese Grundförderung gilt unabhängig vom Einkommen.

Sozial gestaffelte Boni für Haushalte mit geringem Einkommen

Neu ist ein dreistufiges Modell für den Einkommensbonus:

  • Einkommen bis 30.000 Euro: Zusätzlich 40 Prozent Förderung
  • Einkommen bis 40.000 Euro: Zusätzlich 30 Prozent Förderung
  • Einkommen bis 50.000 Euro: Zusätzlich 10 Prozent Förderung

Leben Kinder im Haushalt, verschieben sich die Einkommensgrenzen um jeweils 10.000 Euro nach oben. So profitieren Familien besonders stark.

Maximale Förderung und neue Obergrenzen

Die maximale Förderung steigt für Haushalte mit Kindern und geringem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Für alle anderen liegt die Deckelung bei maximal 70 Prozent. Gleichzeitig werden die maximal anrechenbaren Investitionskosten leicht abgesenkt.

Kürzung beim Geschwindigkeitsbonu

Wer eine alte fossile Heizung schnell durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält ab sofort einen geringeren Klimageschwindigkeitsbonus: Statt 20 Prozent gibt es jetzt nur noch 16 Prozent. Dieser Bonus wird in den kommenden Jahren weiter reduziert und fällt ab August 2028 komplett weg.

Der bisherige pauschale Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt ab sofort ersatzlos.

Wichtige Hinweise für den Antrag

Für einen Förderantrag ist weiterhin eine Bestätigung vom Energieberater oder Fachbetrieb notwendig. Bereits ausgestellte Bestätigungen können noch sechs Monate genutzt werden, es gelten aber die neuen Bedingungen.

Was gilt für laufende Projekte?

  • Bereits ausgestellte Bestätigungen zum Antrag bleiben sechs Monate gültig, unterliegen aber den neuen Regeln.
  • Das KfW-Antragsportal ist wieder geöffnet.