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Ohne Strafen: So entsorgt ihr den Christbaum richtig

Nach Dreikönig kommt in den meisten bayerischen Familien die Zeit, den Christbaum rauszuwerfen. Wie ihr diesen korrekt entsorgt, ohne dass euch Strafen erwarten, erfahrt ihr hier.

Christbaum auf der Straße Bayern Foto: Marcel Kusch/dpa

Zum Drei­kö­nigs­tag ist Weih­nach­ten in vielen Häusern einfach aus und vorbei! Deshalb: Raus mit dem Bäum­chen. Aber, wer seinen Christ­baum nicht ordnungs­mä­ßig entsorgt, muss mit Stra­fen rech­nen. Aus dem Fens­ter werfen, verbren­nen oder nur halb abge­schmückt – alles teil­weise gefähr­lich und auch verbo­ten. 

  • Wer seinen Christ­baum einfach aus dem Fens­ter wirft, begeht keine Straf­tat, denn es ist nicht offi­zi­ell verbo­ten, aber wenn Sach­schä­den entste­hen oder dabei Menschen verletzt werden, müsst ihr natür­lich dafür haften. Also: Besser nicht nach­ma­chen. 
  • Verbren­nen soll­tet ihr eure Tanne auch nicht, denn sie sind meis­tens ziem­lich trocken und wenn die Nadeln im Kamin verfeu­ert werden, könn­ten sie explo­si­ons­ar­tig heraus­schie­ßen. Der Stamm ist beispiels­weise erst nach etwa einem Jahr rich­tig trocken und als Feuer­holz geeig­net und sollte deshalb – nach­dem er von den Ästen befreit wurde – erst einmal gela­gert werden. Ist das ohne­hin stark harzende Nadel­holz zu feucht, kann es neben einer star­ken Rauch­ent­wick­lung auch zu Schä­den am Schorn­stein kommen.

Strafen vermeiden

Bei der Entsor­gung von Christ­bäu­men sieht der Bußgeld­ka­ta­log einige Gelds­tra­fen vor. Wird der Baum unan­ge­mes­sen oder sogar ille­gal entsorgt, kostet es in Bayern 50 Euro Strafe. Entsorgt man zwei oder mehrere Bäume werden sogar bis zu 320 Euro fällig.  Wich­tig ist auch das ordent­li­che Abschmü­cken. Bäume mit Resten von Lametta und Co. gelten auch als Umwelt­ver­schmut­zung.  

Eine gute Möglich­keit Stress und Kosten zu umge­hen, kann sein, den Baum an Tier­parks, Förs­ter und auch Pfer­de­hal­ter zu spen­den. 

Weitere Tipps und Tricks, um Bußgel­der zu vermei­den, findet ihr hier.

So geht's richtig:

Neben den Wert­stoff­hö­fen werden in der Woche nach dem Drei­kö­nigs­tag auch viele Christ­baum-Sammel­stel­len errich­tet. Dort kann man an bestimm­ten Orten wie beispiels­weise Schul­hö­fen die Bäum­chen abge­ben. In den meis­ten Kommu­nen nimmt die Müll­ab­fuhr die Christ­bäume auch mit dem Bioab­fall mit. Wo sich die Sammel­stel­len befin­den, erfahrt ihr auf der Website eurer Gemeinde. Vieler­orts sammeln auch Vereine die Christ­bäume kosten­los ein.

Was passiert mit den Christbäumen?

Die einge­sam­mel­ten Bäume werden in Biomasse-Heiz­kraft­wer­ken verbrannt, in der Land­schafts­pflege verwen­det oder gehäck­selt und anschlie­ßend kompos­tiert.

Tipps für Gartenbesitzer:

Der Weih­nachts­baum kann auch im eige­nen Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon verwer­tet werden. Beispiels­weise können Pflan­zen mit den Zwei­gen abge­deckt werden oder der Baum wird gehäck­selt und kompos­tiert. Damit der Kompost – egal ob im eige­nen Garten oder im Kompost­werk – nicht mit Schad­s­tof­fen belas­tet wird, muss der Baum vorher voll­stän­dig abge­schmückt werden, insbe­son­dere nicht kompos­tier­ba­rer Schmuck wie Lametta oder Engels­haar muss abge­nom­men werden. Zweige und Bäume, die mit Deko­ra­ti­onss­prays besprüht sind, sind nicht mehr für die Kompos­tie­rung geeig­net und müssen über die Rest­müll­tonne entsorgt werden. Einzelne Zweige des Baums eignen sich sehr gut als Beet-Abde­ckung im Winter. Oder man schich­tet sie zu einem Reisig­hau­fen über­ein­an­der und bietet so Klein­tie­ren einen Unter­schlupf für die Kälte. Man kann den abge­räum­ten Christ­baum auch auf die Terrasse oder in den Garten stel­len und mit mit Meisen­knö­deln behän­gen.