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Brand im Supermarkt gelegt: Neun Jahre Haft für Betreiber

Ein Supermarktbesitzer soll im eigenen Laden Feuer gelegt haben. Er bekam dafür eine lange Haftstrafe. Dagegen wehrte er sich. Wie das Gericht nun entschieden hat.

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Prozessauftakt gegen Supermarktbesitzer Peter Kneffel/dpa

München (dpa/lby) - Ein Supermarktbesitzer, der schon wegen Brandstiftung in seinen Laden und versuchten Mordes verurteilt gewesen ist, hat in einem neuen Prozess am Landgericht München II eine Gesamtstrafe von neun Jahren bekommen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Damit kommt der Ladenbesitzer nach einer erfolgreichen Teilrevision etwas besser davon als zuvor. 

Das Landgericht München II hatte den Ladenbetreiber zunächst zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte der heute 38-Jährige Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und bekam in einem Punkt Recht: Das Landgericht habe bei der Frage des Versicherungsbetrugs rechtliche Fehler gemacht. 

Deshalb musste eine andere Strafkammer des Landgerichts über den Teilvorwurf neu verhandeln; es ging um die Frage, ob der Mann schon beim Legen des Brandes einen Versicherungsbetrug plante oder nicht. Die Einzelstrafe von acht Jahren und zehn Monaten war nach früheren Angaben des BGH bereits rechtskräftig. 

Vier Menschen durch Brandstiftung in Gefahr gebracht

In seinem Urteil war das Gericht schon im ersten Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass sich der hoch verschuldete Besitzer und sein Mitarbeiter dazu verabredet hatten, den seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt durch einen Brand zu zerstören. So hätte sich der Betreiber gesichtswahrend von dem überschuldeten Geschäft lösen und bei Gläubigern den Anschein erwecken können, der Brand sei die Ursache für die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft ging zudem davon aus, dass sich der Mann durch Versicherungsleistungen einen finanziellen Neuanfang erhoffte.

Der Brand in dem Geschäft im Landkreis Ebersberg hatte im Januar 2022 einen Schaden von rund zwei Millionen Euro an dem Gebäude verursacht. Vier Menschen, die sich in Wohnungen über dem Geschäft aufhielten, konnten sich unverletzt ins Freie retten. Der Mitarbeiter, der die Tat für seinen Chef ausgeführt hatte, erhielt eine Gefängnisstrafe von neun Jahren. Diese Strafe ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:260528-930-141765/2