Umweltschützer erzwingen Baustopp für Sessellift im Allgäu
Ein neuer Lift, mehr Länge, aber weniger Prüfungen? Umweltschützer und Richter stellen ein bayerisches Gesetz gegen Bürokratie auf den Prüfstand. Hält es internationalem Recht Stand?
Augsburg/Oberstdorf (dpa/lby) - Umweltschützer haben mit einer Klage gegen den Neubau einer Seilbahn am Fellhorn bei Oberstdorf einen Teilerfolg erzielt. In einem Eilverfahren verfügte das Verwaltungsgericht Augsburg einen vorläufigen Baustopp. Nach Ansicht der Richter muss erst in einem Hauptverfahren geprüft werden, ob die Genehmigung für das Bauprojekt europarechtlichen Vorgaben entspricht. Durch diese Entscheidung sei aber noch keine endgültige Aussage über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Seilbahn-Projekt getroffen, teilte das Gericht mit.
Geklagt hatte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV). Der Umweltverband hatte zwei Eilanträge bei Gericht eingereicht. In einem ging es um die Pistenbaumaßnahmen, der andere Antrag richtete sich gegen den Liftbau selbst. Hinsichtlich des Pistenbaus hatte das Verwaltungsgericht vor wenigen Wochen einen Baustopp jedoch abgelehnt. Die Pistenarbeiten verstießen weder gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention noch gegen die Vorgaben aus dem Habitat-, Arten- oder Landschaftsschutz, stellten die Richter fest.
Bei dem Streit geht es um den Neubau der Scheidtobelbahn. Der Sessellift ist das erste Projekt, das nach Maßgabe des umstrittenen dritten bayerischen Modernisierungsgesetzes genehmigt wurde. Mit dem neuen Gesetz möchte die Staatsregierung Bürokratie abbauen. Dadurch sind bei gewissen Bauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr vorgesehen.
Kreisbehörde sah keine umfassende Umweltprüfung als nötig an
Das Landratsamt Oberallgäu hatte die Baugenehmigung damit verteidigt, dass die neue Scheidtobelbahn auf derselben Trasse wie die bislang schon bestehende Bahn gebaut werde. Allerdings werde der künftige Sessellift 320 Meter länger, weil Berg- und Talstation versetzt würden. Da dennoch der gesetzliche Grenzwert von 1.500 Meter Luftlinie bei der Seilbahn nicht überschritten werde, sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nötig.
Nach Ansicht der Richter muss nun noch geklärt werden, ob der Verzicht auf die Prüfung mit europäischen Vorschriften und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist. Da diese juristische Prüfung komplex sei, könne sie nicht in einem Eilverfahren vorgenommen werden.
Die Baugenehmigung für den Lift am Fellhorn ist auch mehrfach von der Landtags-Opposition kritisiert worden.