Wassercent tritt in Kraft: Was bedeutet das?
Nach langer Diskussion über eine Abgabe für Grundwasser-Entnahmen hatte der Landtag im Dezember den Wassercent beschlossen. Nun geht es los. Was das für die Verbraucher im Freistaat bedeutet.
München (dpa/lby) - Jetzt bekommt auch Bayern den Wassercent: Ab dem 1. Juli wird auch im Freistaat eine Gebühr auf Grundwasser-Entnahmen erhoben. Die zusätzlichen Kosten, mit denen Menschen in Bayern durchschnittlich rechnen müssen, belaufen sich auf rund fünf Euro pro Jahr. Die ersten Zahlungen erfolgen aber laut Umweltministerium erst 2027 - jetzt beginnt die Erhebung.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) bezeichnete den Wassercent schon vor Monaten als «Meilenstein für den Grundwasserschutz». Die Abgabe solle zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen.
Konkret muss künftig jeder, der im Freistaat Grundwasser entnimmt oder verbraucht, eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter bezahlen. Es gibt aber eine Freimenge, von der unter anderem Unternehmen profitieren, sowie eine ganze Reihe von Ausnahmen. Daran und an einer fehlenden Zählerpflicht gibt es breite Kritik. Was man über den Wassercent wissen muss:
Wer muss den Wassercent bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser müssen die neue Gebühr bezahlen, also Wasserversorger, Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, auch Unternehmen und die Industrie. Entgeltpflichtig sind dabei Entnahmen über einer Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr.
Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Wasserversorger, der das Entgelt aber auf die Kunden umlegen dürfte. Deren Belastung hält sich in Grenzen: Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzlichen Kosten zu. Die erste Erhebung startet laut Umweltministerium am 1. Juli und geht bis zum Jahresende. Die ersten Zahlungen erfolgen demnach 2027.
Welche Ausnahmen gibt es?
Zum einen gibt es die genannte Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr - das heißt, man zahlt erst für die Menge, die diese 5.000 Kubikmeter übersteigt. Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen sowie für Unternehmen und die Industrie.
Zum zweiten werden für bestimmte Wassernutzungen gar keine zusätzlichen Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den «landwirtschaftlichen Hofbetrieb», für die Wasserversorgung von Nutztieren, für die Fischerei, zum Kühlen oder für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen.
Konkret heißt das für Landwirte: Für das Wasser, das sie auf dem Hof etwa für ihre Tiere brauchen, müssen sie den Wassercent nicht bezahlen - wohl aber für die Bewässerung ihrer Felder. Auch für Oberflächenwasser, etwa von Flüssen oder Seen, wird kein Entgelt fällig - außer es wird für die Trinkwassergewinnung verwendet.
Wie wird der Verbrauch ermittelt?
Daran gab und gibt es viel Kritik, doch die Koalition blieb dabei: Eine flächendeckende Verpflichtung zum Einbau von Zählern, wie sie in Privathaushalten üblich sind, gibt es nicht. Es genüge «die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser», hieß es im Kabinettsbericht. Und: Es gelte «der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung».
Wofür werden die Einnahmen verwendet?
Die Einnahmen sollen streng zweckgebunden verwendet werden: etwa für den allgemeinen Wasser- und Trinkwasserschutz, für Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität oder nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezifferte die erwarteten Wassercent-Einnahmen auf rund 80 Millionen Euro pro Jahr.
Was regelt der Gesetzentwurf noch?
Um die Versorgung zu sichern, wird festgelegt, dass Wasserentnahmen «zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung» Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Und: Wenn jemand eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwassernutzung hat und diese weitergeben will, müssen künftig die Behörden darüber informiert werden. «Wer ein Wassergewinnungsrecht hat, kann das nicht handeln», sagte Umweltminister Glauber. «Wasser kann und wird in Bayern nicht privatisiert werden.»
Kompromiss nach langem Streit - aber viel Kritik
Den Wassercent gibt es schon in 13 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter. In Bayern dagegen hatten sich die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler erst nach langem Streit auf Eckpunkte für den neuen Wassercent verständigt. Doch an dem Kompromiss gab es postwendend Kritik - und die gibt es bis heute.
Der Bund Naturschutz kritisierte etwa, weil viele industrielle und landwirtschaftliche Betriebe unter der Freigrenze lägen, könne der Wassercent keine echte Lenkungswirkung entfalten - zumal es auch noch viele Ausnahmen geben solle. Auch beim sogenannten Tiefengrundwasser verpasse das bayerische Konzept einen notwendigen Schutz.