Wildbieseln in Bayern: So teuer kann das Urinieren in der Öffentlichkeit werden – Bußgelder, Regeln und Tipps für Besucher
Gerade auf den Volksfesten in Bayern ist die Versuchung groß, sich schnell mal im Freien zu erleichtern. Doch Wildbieseln ist kein Kavaliersdelikt – und kann richtig teuer werden. Welche Bußgelder in Bayern drohen und wie ihr Ärger vermeidet, erfahrt ihr hier.
Wildbiesler oder Wildpinkler haben gerade Hochsaison. In Bayern laufen einige Volksfeste. Wildbieseln – also das Urinieren in der Öffentlichkeit – ist auf den bayerischen Volksfesten aktuell ein großes Thema. Wer sich im Freien erleichtert, riskiert empfindliche Bußgelder. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wo und wie ihr erwischt werdet. Allein in Regensburg wurden pro Jahr durchschnittlich 110 Wildbiesler zur Rechenschaft gezogen.
Bußgelder für Wildbieseln: So teuer kann es werden
- In vielen bayerischen Städten wie Regensburg, Rosenheim oder Passau liegt das Bußgeld für Wildbieseln im öffentlichen Raum meist bei 35 bis 40 Euro.
- Wer jedoch an einer Hausfassade oder gar an einem denkmalgeschützten Gebäude erwischt wird, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Hier können mehrere hundert Euro fällig werden.
- In Städten wie Augsburg reicht der Bußgeldrahmen sogar von 50 bis 1.000 Euro – der Höchstsatz wird bei besonders rücksichtslosen oder wiederholten Verstößen verhängt.
Rechtsgrundlage und Unterschiede zwischen den Kommunen
Die rechtliche Grundlage ist der § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Jede Kommune in Bayern legt die genaue Höhe der Bußgelder selbst fest. Der gesetzliche Höchstsatz von 1.000 Euro wird nur bei schweren Fällen angewendet, etwa bei massiver Belästigung der Allgemeinheit oder bei Wiederholungstätern.
Städte setzen auf mehr Toiletten
- Um Wildbieseln zu verhindern, stellen viele Städte zusätzliche WC-Container und mobile Urinale auf den Festgeländen bereit. In Rosenheim sind diese bis Mitternacht geöffnet und werden regelmäßig gereinigt. Auf dem Dult-Platz in Regensburg sind genügend kostenfreie Toilettenanlagen vorhanden, die auch nach Ende des Dultbetriebs noch mindestens eine Stunde geöffnet haben. Wer die WC-Anlagen auf den Volksfesten nutzt, zahlt meist nur ein kleines Trinkgeld fürs Personal – und spart sich teure Bußgelder.
- Dazu gibt es die Aktion "Nette Toilette". Da stellen z.B. Regensburger Gastronomen ihre Toiletten der Öffentlichkeit zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Sie ergänzen damit das bestehende Angebot an frei zugänglichen WCs in der Innenstadt.
Folgen für den öffentlichen Raum
- Materielle Schäden (und damit auch wirtschaftliche Schäden) vor allem an Gebäuden. Langfristig kann die Bausubstanz von Gebäuden durch das Wildpinkeln angegriffen werden oder sich Putz oder die Fassadenfarbe verfärben bzw. lösen.
- Pflanzenschäden
- Geruchsbelästigung, Verunreinigung und Beeinträchtigung des Stadtbildes