Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Geldbeutel und Co. gefunden: Das sind eure Pflichten & dafür gibt's Finderlohn

Habe ich einen Anspruch auf Finderlohn, wenn ich verlorene Gegenstände finde? Und wenn ja, wie viel? Oder ist es erlaubt, einen gefundenen Geldbeutel oder ein herrenloses Haustier sogar zu behalten? Mit unserem Ratgeber macht ihr beim nächsten Fund alles richtig.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
  • Geldbeutel mit Münzen und Scheinen Foto: Andreas Gebert/dpa

    Welche Rechte und Pflichten habt ihr als Finder von verlorenen Gegenständen? Alle Antworten in unserem Ratgeber ...

  • Herrenloser Geldbeutel Foto: Antenne Bayern
  • Entlaufenes Haustier Foto: Antenne Bayern
  • Frist zur Abgabe von Fundsachen Foto: Antenne Bayern
  • Fundunterschlagung Foto: Antenne Bayern
  • Finderlohn Foto: Antenne Bayern
  • Finderlohn für Handys Foto: Antenne Bayern
  • Fundort Foto: Antenne Bayern
  • Finderlohn Foto: Antenne Bayern
  • Eigentümer des Fundes Foto: Antenne Bayern
  • Eigentümer des Fundes Foto: Antenne Bayern

Es ist schnell passiert: Der Geld­beu­tel rutscht aus der Hosen­ta­sche. Oder das Smart­phone fällt aus der Hand­ta­sche und bleibt im Bus liegen. Blöd nur, wenn man es in der Hektik des Moments nicht mitbe­kommt. Jeder, der schon einmal etwas verlo­ren hat, weiß, welche Odys­see das jetzt mit sich bringt: Bei Banken anru­fen und alle Konten sper­ren lassen. Beim Bürge­r­amt einen neuen Perso­na­l­aus­weis anfor­dern. Im schlimms­ten Fall hatte man auch noch viel Bargeld dabei, das man gedank­lich schon abschreibt.

Zum Glück gibt es Finder, die einem diesen Stress durch einen Anruf abneh­men können. Wie man sich im Fall eines Fundes verhal­ten soll, welche Pflich­ten und Rechte ihr dabei habt – das erfahrt ihr hier in unse­rer Gale­rie.

Und auch wenn ihr als Finder durch den Finder­lohn nicht reich werdet: Das Lächeln und die Freude des Besit­zers ist sowieso unbe­zahl­bar!