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"Gewinde beschädigt": Klage erfolgreich, auch platte Dosen geben Pfand

Man kennt die Situation am Pfandautomaten: "Gewinde beschädigt" und dann landet die platte Dose doch in der Tonne daneben. Eine Klage war jetzt erfolgreich, alle Infos hier.

Pfanddosen kaputt Verbraucherschutz Foto: ZIHE / AdobeStock

Wenn die Dose platt ist, werden sie oft vom Pfandautomaten abgewiesen und es scheint so, als würden wir dadurch das Recht auf das Pfand verloren haben. Vor Gericht wurde dazu jetzt entschieden. Wir haben die Antworten für euch.

Klage gewonnen: Platte Dosen müssen angenommen werden

In einem aktuellen Fall klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG. Im Prozess stellte sich nun heraus: Selbst wenn eine Pfanddose total platt gedrückt ist, muss sie zurückgenommen werden, sobald sie noch in irgendeiner Art und Weise als pfandpflichtige Dose erkennbar ist, so das Oberlandesgericht Stuttgart. 

Genauer Hintergrund der Klage

Ein Kunde wollte bei einem Lidl-Mitarbeiter eine platte Pfanddose zurückgeben, doch dieser nahm sie nicht an. Seine Begründung war, dass die Dosen entweder mutwillig beschädigt oder aus einem Pfandautomaten entwendet wurde. Seine Vermutung war eine doppelte Rückgabe. Lidl vertrat die Meinung des Mitarbeiters. 

Es müssen nur Verpackungen zurückgenommen werden, die u.a. die gleiche Form aufweisen wie die in den Verkehr gebrachten Verpackungen.

Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG

Das Stuttgarter Oberlandesgericht gab allerdings der Verbraucherzentrale Baden Württemberg recht. Laut ihm ist die Pfandauszahlungspflicht eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung. Der abfallbezogene Sinn von § 31 Verpackungsgesetz würde konterkariert, wenn nur Verpackungen in der Originalform zurückgenommen werden würden. Ein Interesse an einer pfleglichen Behandlung einer Einweg-Dose besteht nicht, wenn die Dose nach Rücknahme so wieso zerstört werde. Ein Verdacht, die Dosen seien vielleicht aus dem Pfandautomaten entwendet und würden damit doppelt zurückgegeben, lässt die Rückzahlungspflicht unberührt, so die Verbraucherzentrale Baden Württemberg. 

Pfand wird am Automaten nicht angenommen: Was tun?

Sobald es bei der Pfandrückgabe zu Komplikationen kommt oder ihr euren Pfandbon nicht einlösen könnt, solltet ihr folgende Schritte machen: 

  • Sucht als erstes die Marktleitung auf
  • Falls das erfolglos bleibt, informiert die zuständige Überwachungsbehörde. Durch diesen Schritt können dann auch Bußgelder ausgestellt werden. Ihr könnt über die Verbraucherzentrale anfragen, welche Behörde für den Fall zuständig ist. 

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