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Vermieter oder Mieter: Wer muss das Herbstlaub entfernen?

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern auch jede Menge Arbeit mit sich. Wer von euch muss eigentlich das Laub vor dem Haus oder im Garten entfernen? Und was gilt, wenn das Laub vom Nachbargrundstück kommt? Wir klären, wer wann zum Besen greifen muss und worauf ihr achten solltet.

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Laub fegen Haus und Garten Foto: adobe stock / fotosenukas

Viele von euch fragen sich: Wer ist eigentlich für das Laubfegen zuständig? Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Laubbeseitigung beim Eigentümer oder Vermieter des Grundstücks. Besonders auf Gehwegen vor dem Haus besteht bei feuchtem Wetter eine erhöhte Unfallgefahr – hier ist regelmäßiges Fegen Pflicht. Wie oft ihr fegen müsst, hängt davon ab, wie viel Laub fällt. Ist der Bürgersteig komplett bedeckt oder nach Regen besonders rutschig, solltet ihr unbedingt aktiv werden.

Müssen Mieter ran?

Vielleicht kennt ihr das: In der Hausordnung steht, dass die Mieter für das Laub zuständig sind. Doch Achtung! Laut Deutschem Mieterbund reicht eine Regelung in der Hausordnung allein nicht aus. Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass ihr als Mieter das Laub fegen müsst, seid ihr dazu verpflichtet. Ein Gewohnheitsrecht, dass immer der Mieter im Erdgeschoss fegt, gibt es übrigens nicht.

Was ist mit dem Hausmeister?

Der Vermieter kann auch einen Hausmeister oder einen externen Dienstleister mit dem Laubfegen beauftragen. Die Kosten dafür dürfen aber nur dann auf euch als Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Wichtig: Auch wenn ihr als Mieter fürs Fegen zuständig seid, muss der Vermieter kontrollieren, ob alles ordentlich gemacht wurde. Im Schadensfall kann er sonst haftbar sein.

Was tun bei Nachbars Laub?

Ein häufiger Streitpunkt: Das Laub stammt von Bäumen des Nachbarn. Doch solange die Bäume im vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze stehen, müsst ihr das Laub mitfegen – auch wenn es vom Nachbarn kommt. Nur wenn die Laubmenge unzumutbar groß ist, könnt ihr euch wehren. Einen Anspruch auf Entschädigung gibt es in der Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn Äste oder Zweige über eure Grundstücksgrenze ragen: Dann könnt ihr verlangen, dass der Nachbar diese zurückschneidet.

Wann darf geblasen werden?

Ihr wollt euch die Arbeit erleichtern und Laubbläser oder Laubsauger nutzen? Dann beachtet die gesetzlichen Ruhezeiten! An Sonn- und Feiertagen sind diese Geräte tabu. An Werktagen dürft ihr sie in Wohngebieten nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr einsetzen. So bleibt ihr mit euren Nachbarn im Reinen. 

Herbstlaub sorgt für bunte Farben, aber auch für klare Regeln. Achtet darauf, was in eurem Mietvertrag steht, und haltet euch an die gesetzlichen Vorgaben. So bleibt der Herbst für euch stressfrei – und die Wege sicher!