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Schäden am Auto durch Kastanien und Co: Wer zahlt?

Es herbstelt in Bayern. Doch Herbstzeit ist auch Kastanienzeit. Und diese können teure Dellen auf Autos verursachen. Wie ist das Fahrzeug in solchen Fällen abgesichert? Das haben wir für euch herausgefunden.

Kastanienbaum mit Achtungsschild Verbraucherschutz Foto: Jürgen Fälchle/Adobe Stock

Die Kids brin­gen sie gerade tonnen­weise nach Hause – Kasta­nien über­all im Frei­staat! Doch wir haben uns gefragt: Wer über­nimmt eigent­lich den Scha­den, wenn eine Kasta­nie vom Baum auf ein Auto­dach knallt?

Wer zahlt den Autoschaden?

Der Besit­zer des Baums zahlt auf jeden Fall nicht. Egal, ob er der Gemeinde gehört oder auf einem priva­ten Grund­s­tück steht. Dazu gibt es sogar Gerichts­ur­teile: Schä­den durch Kasta­nien gehö­ren zum allge­mei­nen Lebens­ri­siko, so das Ober­lan­des­ge­richt Hamm. Da haftet keiner und es müssen auch keine Warn­schil­der aufge­stellt werden, besagt ein Urteil des Land­ge­richts Aachen. Schließ­lich können Kfz-Halter erken­nen, ob eine Kasta­nie, Eiche oder ein Walnuss­baum viele Früchte trägt. Schä­den durch solche sind demnach selbst verschul­det.

Zahlt wenigstens die Versicherung?

Die Teil­kasko-Versi­che­rung zahlt nur dann, wenn die Kasta­nien durch einen Sturm runter­fal­len. Dabei muss mindes­tens Wind­s­tärke 8 vorherr­schen, damit die Versi­che­rung einspringt. Auskünfte darüber, ob ein Sturm an dem jewei­li­gen Ort und zu der Zeit vorlag, können nur durch den Wetter­dienst erteilt werden. Etwaige Kurz­gut­ach­ten zur Vorlage bei der Versi­che­rung sind kosten­pflich­tig und rund 150 Euro teurer.

Bei norma­lem Herbst­wet­ter zahlt die Teil­kasko-Versi­che­rung also nicht. Die Voll­kasko-Versi­che­rung würde über­neh­men – die Frage ist nur, ob sich das lohnt. Wer eine Selbst­be­tei­li­gung hat, wird dann bei der Scha­den­frei­heits­klasse hoch­ge­stuft. In den meis­ten Fällen ist es deshalb billi­ger, den Kasta­nien-Scha­den selber zu zahlen.

Wie ist das Auto bei Sturmschäden versichert?

Gene­rell können sich Versi­cherte einer Kfz-Versi­che­rung bei Sturm bezie­hungs­weise Unwet­ter­schä­den an ihre Teil­kasko-Versi­che­rung wenden, also beispiels­weise auch, wenn das Auto durch Über­schwem­mung beschä­digt wurde. Auf die Voll­kasko ist bei Schä­den durch Sturm und Orkan Verlass, sie zahlt teil­weise sogar bei nied­ri­ge­ren Wind­ge­schwin­dig­kei­ten. Wenn ihr euer Auto nur haft­pflicht­ver­si­chert habt, bleibt ihr jedoch auf den Kosten sitzen.

Die einzige Ausnahme ist, wenn der Scha­den zum Beispiel durch herun­ter­fal­lende Äste oder Dach­zie­gel verur­sacht wurde. Dann besteht die Möglich­keit, Scha­dens­er­satz vom Grund­s­tücks- oder Haus­be­sit­zer zu verlan­gen. Hat dieser die soge­nannte Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nicht erfüllt, muss er für den Scha­den haften. Der Nach­weis, dass beispiels­weise die Ziegel auf dem Dach vor dem Sturm los waren, ist jedoch nicht immer leicht und kann mit weite­ren Kosten, etwa für Sach­ver­stän­dige und Rechts­an­wälte, verbun­den sein.

Die Gerichts­ur­teile könnt ihr hier nach­le­sen:

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