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Neue Gebührenordnung: Tierarztkosten steigen, aber brave Tiere werden günstiger

Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Goldhamster zum Tierarzt geht, muss seit dem 22. November mit deutlich höheren Kosten rechnen. Was das bedeutet, haben wir im ANTENNE BAYERN Interview mit dem Tierarzt Dr. Michael Schmaußer herausgefunden.

Dackel auf dem Arzttisch bekommt eine Spritze Haustiere Foto: Ivonne Wierink/Adobe Stock

Ab dem 22. Novem­ber gilt die neue Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärzte. Einige Beispiele:

  • Für eine allge­meine Unter­su­chung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Die Kosten stei­gen also um 160 Prozent, von bisher 8,98 Euro.
  • Die Unter­su­chung eines Pfer­des wird demnächst 30,78 Euro kosten und damit mehr als 10 Euro als bisher.
  • Bei Mast­schwei­nen sind es 15,39 Euro statt 9,62 Euro und
  • bei Rindern 20,54 Euro statt 12,84 Euro.
  • Die Kosten für Impfun­gen bei Hund und Katze verdop­peln sich beinahe. Von 5,77 Euro auf 11,50 Euro.

Tierschutzbund rechnet wegen hoher Kosten mit Abgabe-Welle

Der Deut­sche Tier­schutz­bund befürch­tet ange­sichts gestie­ge­ner Preise eine neue Abga­be­welle von Haus­tie­ren und das aus vieler Tier­heime.

Es ist davon auszugehen, dass mehr Menschen ihre Tiere abgegeben, wenn die Lebenshaltungskosten, die Energiekosten, die Kosten für Tierfutter und Tierarzt so immens ansteigen.

Hester Pommerening, Tierschutzbund

Vor allem bei exoti­schen Tieren wie Repti­lien rechne sie mit mehr Abga­ben. Deren Haltung sei beson­ders kosten­in­ten­siv.

Gebühren steigen erstmals seit 1999

Die Gebüh­ren­ord­nung der Tier­ärzte (GOT) wurde zuletzt vor der Jahr­hun­dert­wende umfas­send über­a­r­bei­tet, so Tier­a­rzt Dr. Michael Schmau­ßer aus Ober­bay­ern im Inter­view mit ANTENNE BAYERN. Den Praxen fehle es am Perso­nal, außer­dem seien auch die Geräte moder­ner und folg­lich teurer.

Höhere Behandlungskosten für Hunde- und Katzenhalter

Im Zuge der Studie zur Prüfung der Tier­a­rzt­kos­ten wurden Tier­ärzte danach gefragt, bei welchen Leis­tun­gen unbe­dingt Anpas­sun­gen notwen­dig sind. Am häufigs­ten nann­ten sie die allge­meine Unter­su­chung mit Bera­tung. Bisher zahlen beispiels­weise Hunde­be­sit­zer dafür 13,47 Euro bei einfa­cher Abrech­nung, Katzen­hal­ter 8,98 Euro. Ab Novem­ber 2022 gibt es bei diesen Tier­a­rzt­kos­ten keine Unter­schei­dung mehr, so Schmau­ßer. Künf­tig berech­nen die Tier­ärzte für beide Tiere 23,62 Euro.

Kosten immer individuell

Tier­ärzte können bei jeder Behand­lung fest­le­gen, ob sie den einfa­chen, doppel­ten oder drei­fa­chen Satz berech­nen, erklärt Dr. Schmau­ßer. Eine Rolle spielt eben­falls das Verhal­ten des Tieres. Wenn es beispiels­weise zu Zeit­ver­zö­ge­run­gen bei der Behand­lung käme, werde die Behand­lung teurer.

„Der Besit­zer spielt dabei eine Rolle. Wenn das Tier gut erzo­gen ist und sich händeln lässt, dauert die Behand­lung kürzer.“,

so der Arzt. Zeit­kos­ten spie­len herbei eine Rolle. Den Preis im Vorhin­ein fest­zu­le­gen sei schwer, da es beispiels­weise während einer OP zu neuen Auffäl­lig­kei­ten kommen könne.

Es geht hier um ein Tier. Nicht um einen Stuhl, bei dem ich das Polster austauschen muss. Ein Handwerker, der eine Stunde da ist, kostet mehr als bei einer halben Stunde

Dr. Schmaußer

Tierschutzversicherungen seien ratsam

Um keine Angst vor uner­war­te­ten Tier­a­rzt­kos­ten haben zu müssen, können Tier­hal­ter eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen, rät auch Dr. Schmau­ßer. Hier zahlt ihr in der Regel monat­lich, halb­jähr­lich oder jähr­lich einen fest­ge­setz­ten Betrag. Die Kosten für Tier­a­rzt­be­su­che werden euch dann je nach Vertrag voll oder teil­weise ersetzt. Tier­kran­ken­ver­si­che­run­gen decken meist folgende Leis­tun­gen ab:

  • Opera­ti­o­nen
  • Erstat­tung bis zum drei­fa­chen Satz der GOT
  • Erstat­tung bis zum vier­fa­chen Satz bei Notleis­tun­gen
  • Vorsor­ge­leis­tun­gen

Tier­ver­si­che­run­gen werden aber in Zukunft wohl eine größere Rolle spie­len. Davon geht zumin­dest der Deut­sche Tier­schutz­bund aus. Es sei eine Möglich­keit, die höhe­ren Kosten auszu­glei­chen.

Hier könnt ihr die neue Gebüh­ren­ver­ord­nung nach­le­sen:

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