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Ungleiches Gehalt: Firmen müssen Gehaltsunterschiede gestehen

Viele kennen leider das Gefühl: Der Kollege verdient mehr als man selbst. Für eine Lohngleichheit sollen künftig europaweit Regelungen sorgen.

Unglei­ches Gehalt: Firmen müssen Gehalts­un­ter­schiede geste­hen Job & Berufsleben Foto: Fokussiert/Adobe Stock

Ungerechte Bezahlung ist auch im Jahr 2023 definitiv noch ein Thema. Genau deswegen soll es in der EU bald eine Regelung für eine Lohngleichheit geben.

Gehaltsunterschiede müssen aufgedeckt werden

Der Gehaltsunterschied zwischen Mann und Frau bei gleicher Arbeit ist immer noch hoch. Dieser Ungerechtigkeit wollen sich auch die 27-EU-Mitglieder stellen und haben folgende Vorschläge besprochen.

  • In der Stellenausschreibung bzw. vor dem Vorstellungsgespräch: Die Firma muss den zukünftigen Arbeitnehmer über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne informieren.
  • Kriterien zur Festlegung des Gehalts müssen vom Arbeitgeber offengelegt werden.
  • Arbeitnehmer dürften dann vom Arbeitgeber beispielsweise folgende Informationen erfragen: Zum durchschnittlichen Einkommen - beispielsweise aufgeschlüsselt nach Geschlecht oder Gruppen, die die gleiche Arbeit leisten.
  • Wenn ein Unternehmen größer 100 Mitarbeiter ist, muss es eine Berichterstattung über das Lohngefälle bei Geschlechtern stellen.

Am 30. März 2023 billigten die EU-Mitgliedsstaaten nach dem Europaparlament den strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zu.

Wir machen uns dafür stark, dass Europa Wegbereiter für Frauenrechte bleibt. Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Und für Lohngleichheit braucht es Transparenz. Frauen müssen wissen, ob ihre Arbeitgeber sie gleich behandeln und gleich wertschätzen. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen sie sich zur Wehr setzen können, um das zu bekommen, was ihnen zusteht.

Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen.

Ab wann muss Arbeitgeber Gehaltsunterschiede vorlegen?

Nach der Annahme durch den Rat tritt die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Was tun bei ungleicher Bezahlung?

Mit den Vorschriften, die künftig kommen sollen, wird die ungleiche Bezahlung minimiert. Bis diese aber umgesetzt werden, empfehlen wir dir, mit deinem Arbeitgeber und mit dem Betriebsrat zu sprechen. Falls ihr hier nicht weiter kommt, könnt ihr euch bei der zuständigen Gewerkschaft für euren Betrieb melden.

Ab wann braucht eine Firma einen Betriebsrat?

Der Betrieb darf eine Betriebsratswahl nicht verbieten oder behindern. Doch wie groß muss ein Unternehmen sein, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

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