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Bürgergeld-Debatte: Bayern lehnt Arbeitspflicht ab – Ministerin Scharf setzt auf Weiterbildung und Sanktionen

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident fordert eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger. Die bayerische Staatsregierung sieht das anders: Sie setzt auf Sanktionen und gezielte Weiterbildung statt auf eine generelle Pflicht. Wie Bayern argumentiert und was das für Bürgergeldempfänger bedeutet, lest ihr hier.

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Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) Felix Hörhager/dpa

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze fordert eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger. Er möchte, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, gemeinnützige Arbeit verrichten oder bei der Ernte helfen. Die bayerische Staatsregierung lehnt diesen Vorschlag ab und setzt auf andere Maßnahmen.

Bayerns Staatsregierung: Arbeitspflicht nicht erforderlich

Das bayerische Arbeitsministerium hält eine zusätzliche Arbeitspflicht für nicht notwendig. Bürgergeldempfänger seien bereits gesetzlich verpflichtet, bei der Integration in Arbeit mitzuwirken. Dazu gehören Bewerbungen, die Annahme von Arbeitsangeboten und gemeinnützige Tätigkeiten wie sogenannte Ein-Euro-Jobs, die vom Jobcenter vermittelt werden.

Sanktionen bei fehlender Mitwirkung

Wer sich weigert, mitzuwirken, muss mit Sanktionen rechnen. Diese wurden auf Initiative Bayerns verschärft. 

Ministerin Scharf setzt auf Weiterbildung

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf erklärt: „Der Vorschlag scheint eine einfache Lösung zu sein. Was es aber braucht, sind zielführende Lösungen für die Menschen, zum Beispiel eine passende Weiterbildung, eine Qualifizierung, ein normales Jobangebot oder auch Ein-Euro-Jobs.“ Wichtig sei, dass die Jobcenter personell gut ausgestattet sind, um die Integration in Arbeit zu unterstützen.

Bundesrecht und Umsetzung

Die Umsetzung der Regelungen erfolgt durch die Jobcenter, die weitgehend unter Aufsicht des Bundes stehen. Eine eigenständige Umsetzung durch einzelne Bundesländer ist daher ohnehin nicht möglich.

Hintergrund: Forderung aus Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Schulze aus Sachsen-Anhalt sieht zu viele Fälle, in denen Leistungen bezogen werden, ohne dass eine Gegenleistung eingefordert wird. Er fordert, dass mehr Druck auf Bürgergeldempfänger ausgeübt wird und gemeinnützige Arbeit verpflichtend wird. Bayern setzt dagegen auf bestehende Sanktionen und individuelle Förderung.